COVID-19 bei Krebspatienten: Achtsamkeit und Abwägung23. März 2020 Die Angst vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 darf die Behandlung einer existierenden, lebensgefährlichen Erkrankung wie Krebs nicht verhindern. (Foto: © RFBSIP/Adobe Stock) Die Zahl der weltweit und der in Deutschland an dem neuen Coronavirus SARS-CoV-2 erkrankten Menschen steigt rasch. Krebserkrankte sind besonders verunsichert. Die DGHO Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie hat Empfehlungen für Ärzte sowie Informationen für Patienten herausgegeben. Kernpunkt ist die individuelle Abwägung des Risikos durch die Krebserkrankung gegenüber dem Risiko einer Infektion mit SARS-CoV-2. SARS-CoV-2 ist hoch ansteckend. Insbesondere Patienten mit Krebs- und Blutkrankheiten befürchten einen schweren Infektionsverlauf bei Infektion mit SARS-CoV-2. Während es bisher nur wenige Erfahrungen mit COVID-19 bei Krebspatienen gibt, sind andere Virusinfektionen der oberen Luftwege gut bekannt. Besonders gefährdet sind Patienten mit einem geschwächten Immunsystem durch Leukämien, Lymphome bei aktiver Erkrankung, einer niedrigen Zahl weißer Blutkörperchen, niedrige Immunglobulinwerte, langdauernde Unterdrückung des Immunsystems, zum Beispiel durch Kortison oder allogene Stammzelltransplantation und andere zelluläre Therapien. Demgegenüber haben viele andere Krebspatienten mit chronischer und gut beherrschter Erkrankung oder nach einer erfolgreichen Erstbehandlung kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf bei Ansteckung mit SARS-CoV-2. Worauf müssen KrebspatientInnen besonders achten? Die empfohlenen Schutzmaßnahmen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gelten auch für Krebspatienten. Das sind die freiwillige Isolation (weitestgehende Einschränkung sozialer Kontakte, Abstand zu anderen halten), Beachten erster Krankheitszeichen wie Husten und Fieber sowie Handeln (bei Krankheitszeichen sofortige telefonische oder elektronische Kontaktaufnahme mit Arzt oder Krankenhaus). DGHO aktualisiert Empfehlungen zur Entscheidungsfindung In ihren aktualisierten Empfehlungen rät die DGHO Patienten mit Blut- oder Krebserkrankungen, besonders achtsam zu sein und den Empfehlungen der Gesundheitsbehörden, vor allem zur freiwilligen Isolation, zu folgen. Die Entscheidung über Verzögerungen oder Änderungen einer Krebstherapie müssen individuell getroffen werden. In diesem Zusammenhang macht Prof. Lorenz Trümper, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO und Direktor der Klinik für Hämatologie und Medizinische Onkologie der Universitätsmedizin Göttingen, deutlich: „Die Angst vor einer Infektion mit dem Coronavirus darf die Bekämpfung einer bereits existierenden, lebensgefährlichen Blut- oder Krebserkrankung nicht beeinträchtigen. Wir werden alles daransetzen, dass Patientinnen und Patienten mit einer akuten Leukämie oder einer anderen, lebensbedrohlichen Krebskrankheit auch weiterhin die bestmögliche Behandlung bekommen.” Bei der Entscheidung, ob Krebstherapien verschoben werden müssen, muss der Nutzen der Behandlung gegen den möglichen Schaden, das heißt Nebenwirkungen, abgewogen werden. Dabei ist das individuelle Erkrankungsrisiko unterschiedlich, unter anderem abhängig von den Lebensumständen und den persönlichen Kontakten. Bei den meisten akut an Krebs erkrankten Patienten steht der Nutzen einer sinnvollen und geplanten Krebstherapie über dem Risiko einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus. Trümper: „Bei Patientinnen und Patienten mit chronischer und gut beherrschter Krebskrankheit kann individuell über eine Therapieverschiebung entschieden werden.”
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