COVID-19 im Spitzensport: Erste Ergebnisse der CoSmo-S-Studie veröffentlicht

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Neue Forschungsergebnisse zeigen, dass Leistungssportler, die an COVID-19 erkrankt waren, seltener und auch nicht so lange an akuten Symptomen leiden wie Hobbysportler.

Die Ergebnisse zeigen, dass die untersuchten deutschen Bundeskaderathleten gegenüber ambitionierten Breitensportlern weniger häufig und auch kürzer von akuten Symptomen betroffen sind. In beiden Subgruppen kam es zu relevanten Trainingsausfällen, jedoch nahmen die Spitzensportler Training wieder früher auf. Durchschnittlich neun Monate nach Beginn der Infektion klagte ein Teil der Sportler, unabhängig der Zughörigkeit zu einem Bundeskader, noch über Restsymptome. Athletinnen litten zu diesem Zeitpunkt im Vergleich zu den Männern häufiger an verbliebenen Beschwerden. Weiterhin zeigten 13,8 Prozent der Breitensportlerinnen und -sportler sowie 9,9 Prozent der Kaderathleten eine im Vergleich zum Status vor der COVID-19-Pandemie auf unter 70 Prozent reduzierte subjektive Belastungstoleranz. Weibliches Geschlecht, eine längere Trainingsunterbrechung sowie in der ersten Befragung nach der Infektion angegebene Be-schwerden, wie insbesondere neuropsychiatrische Symptome, waren für die im Verlauf persistierende Verschlechterung der Belastungstoleranz prädiktiv.

Die bei der ersten Vorstellung der Athleten erhobenen Organbefunde an Herz und Lunge, aber auch der Laborstatus zeigten im Vergleich zu nicht mit SARS-Co-V-2 infizierten Kadersportlern keine Hinweise auf infektionsbedingt vermehrt aufgetretene Organschäden. Letzteres Ergebnis ist zwar erfreulich, die Studie deutet jedoch auch darauf hin, dass es infolge einer SARS-CoV-2-Infektion auch bei Leistungssportlern zu einer nennenswerten Beeinträchtigung der sportlichen Belastbarkeit kommen kann.

Die erfolgten, aber noch nicht komplett ausgewerteten Nachuntersuchungen und die detaillierte Analyse der gewonnenen Bioproben müssen klären, inwieweit bei einem Teil der Untersuchten fortbestehende Symptome, eine Leistungseinschränkung und/oder organische Befunde nachweisbar sind.