Crosslinking als GKV-Leistung: DOG rät Keratokonus-Patienten, sich auf Eignung für diese Therapie untersuchen zu lassen

Keratokonus: Bei seitlicher Spaltlampenbetrachtung deutlich erkennbare kegelförmige Vorwölbung des verdünnten Honhautzentrums und tiefe Vorderkammer. Foto: © BVA/Busse

Die DOG – Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft unterstützt die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), dass die Hornhautvernetzung mit UV-Therapie (Crosslinking) GKV-Leistung wird und rät allen Keratokonus-Patienten, untersuchen zu lassen, ob sie für diese Behandlung infrage kommen.

In Deutschland leidet nach Angaben der DOG etwa einer von 2000 Menschen an einem Keratokonus, einer Erkrankung, bei der die Hornhaut des Auges sich zunehmend verformt. Die Betroffenen sehen im Verlauf immer schlechter, sind schon früh auf Spezialkontaktlinsen angewiesen und benötigen im Verlauf nicht selten eine Hornhauttransplantation. „Das ist besonders schlimm, weil der Keratokonus meist schon bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen auftritt“, erklärt Prof. Philip Maier von der Klinik für Augenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg.

“Bei der Hornhautvernetzung handelt es sich um das einzige Therapieverfahren – so auch das Fazit des G-BA – mit dem die Hornhautverformung und der damit einhergehende Sehverlust aufgehalten werden kann”, betont die Fachgesellschaft. Dabei werde die Hornhaut mit Vitamin B2 (Riboflavin) beträufelt und anschließend mit UV-Licht bestrahlt. Dies führe zu einer photochemischen Reaktion, bei der sich die Kollagenfasern der Hornhaut neu vernetzen würden und somit das Hornhautgewebe stabilisiert werden könne.

Kriterien festgelegt
Der G-BA hat eine Nutzenbewertung durchführen lassen und auf der Basis dieser Ergebnisse entschieden, dass Ärzte das Verfahren anwenden dürfen, wenn der Patient bestimmte Kriterien erfüllt: „So muss etwa die Hornhautverkrümmung innerhalb von zwölf Monaten um mindestens eine Dioptrie zugenommen haben. Für die Behandlung selbst darf die Hornhaut insgesamt nicht zu dünn sein“, erklärt Maier, der im Namen der DOG als Fachberater für die Kassenärztliche Bundesvereinigung an der Beschlussfindung beteiligt war.
Aktuell, so heißt es, sei das Crosslinking das einzige Behandlungsverfahren, das den Krankheitsverlauf bei Keratokonus verzögern oder sogar aufhalten könne. Die DOG empfiehlt deshalb allen Patienten, sich nach Diagnosestellung regelmäßig untersuchen zu lassen, um ein Fortschreiten der Erkrankung festzustellen und dann die Therapie in Anspruch zu nehmen.

Ist das Sehvermögen in fortgeschrittenen Stadien der Erkrankung trotz Spezialkontaktlinsen bereits stark beeinträchtigt, so die Fachgesellschaft, helfe oft nur noch eine Hornhauttransplantation. Möglicherweise könne die Notwendigkeit einer Hornhauttransplantation durch den Einsatz des Crosslinking in Zukunft deutlich verringert werden.

Die Begründung zum G-BA-Beschluss: https://www.g-ba.de/downloads/40-268-5137/2018-07-19_MVV-RL_UV-Vernetzung-Riboflavin-Keratokonus_TrG.pdf

Quelle: DOG