DÄT 2019: Ordnungsrahmen für Ausbau der Digitalisierung erforderlich3. Juni 2019 Der Deutsche Ärztetag fordert einen Ordnungsrahmen für den Umgang mit persönlichen medizinischen Daten. Illustration: (c) Duncan Andison – Adobe Stock Der 122. Deutsche Ärztetag (DÄT) hat einen „positiv formulierten Ordnungsrahmen“ für die Digitalisierung im Gesundheitswesen gefordert. Das Ärzteparlament hat die Einführung und den Einsatz digitaler Anwendungen in der Gesundheitsversorgung ausdrücklich begrüßt. Sie könnten dazu beitragen, die Patientenversorgung weiter zu verbessern. Persönliche medizinische Daten dürften aber nicht zur Ware oder Tauschmasse werden, stellte der Ärztetag klar. Digitalisierung dürfe nicht zum gläsernen Patienten führen. Notwendig sei deshalb ein „positiv formulierter Ordnungsrahmen“ für die Digitalisierung im Gesundheitswesen. Diesen Ordnungsrahmen sollte das Bundesgesundheitsministerium entwickeln und mit den beteiligten Organisationen diskutieren. Zu den Eckpunkten eines solchen Ordnungsrahmens müsse insbesondere ein klares Bekenntnis zur Freiwilligkeit der Nutzung digitaler Anwendungen durch Patienten zählen. Ebenso sei eine valide Nutzenbewertung digitaler Anwendungen zum Beispiel in dauerhaften Erprobungsregionen unabdingbar. Der Ärztetag warnte zudem davor, dass digitale Anwendungen, zum Beispiel Apps, von den Krankenkassen direkt ihren Versicherten ohne Einbindung eines behandelnden Arztes zur Verfügung gestellt werden. Dies gefährde die Arzt-Patienten-Beziehung. „Krankenkassen sind Kostenträger und sollten über diesen Weg keine medizinischen Leistungen erbringen“, so der Ärztetag. Ferner müssten digitale Patientendaten gegen unbefugten Zugriff technisch bestmöglich gesichert sein. Es bedürfe einer Klarstellung des Gesetzgebers, dass die Verantwortung des behandelnden Arztes hinsichtlich der Vertraulichkeit patientenbezogener Daten beim Übergang vom Konnektor in die Telematikinfrastruktur endet. Außerdem forderte der Ärztetag die zügige Einführung der bereits seit Ende 2017 fertig spezifizierten medizinischen Anwendungen Notfalldaten und eMedikationsplan mit einer begleitenden Evaluation. Hintergrund ist, dass in dem gegenwärtig von der gematik praktizierten Marktmodell die Industrie in eigener Verantwortung für die Tests und die flächendeckende Einführung zuständig ist. Damit bleibe grundsätzlich offen, ob, wann und vor allem in welcher Qualität diese Anwendungen Ärztinnen und Ärzten zur Verfügung gestellt werden, so der Ärztetag. Das Marktmodell sei für die Entwicklung und Einführung digitaler medizinischer Anwendungen nicht geeignet. Zudem stellte der Ärztetag klar, dass Ärztinnen und Ärzte, die sich nicht an die Telematikinfrastruktur anschließen möchten, dazu nicht durch finanzielle Sanktionen gezwungen werden sollten. „Sanktionen sind kein geeignetes Mittel, Akzeptanz zu schaffen“, so der Ärztetag. Quelle: Bundesärztekammer (BÄK)
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