DÄT 2019: Zunehmende Kommerzialisierung im Gesundheitswesen durch Gesetze stoppen3. Juni 2019 Illustration: ©Dimitar Marinov – Adobe Stock Der 122. Deutsche Ärztetag hat die Bundesregierung aufgefordert, konkrete Gesetzesmaßnahmen zu ergreifen, um die zunehmende Kommerzialisierung im Gesundheitswesen zu stoppen. Der Verlust von Angebotsvielfalt sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor schränke die freie Arzt- und Krankenhauswahl zu Ungunsten der Patienten ein, meinte das Ärzteparlament. Der vielfach geforderte und angestrebte faire Wettbewerb mit dem Vergleich von Qualität, Preisen und Leistungen könne somit nicht mehr stattfinden. „Das schadet allen: Patienten, Ärzten und Kostenträgern“, so der Ärztetag. Die Abgeordneten haben ihre Kritik an der fortschreitenden Übernahme ambulanter Versorgungsstrukturen durch Fremdinvestoren bekräftigt. Diese Entwicklung gefährde ärztliche Unabhängigkeit und damit die Patientensicherheit. Die mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) vorgenommenen Neuregelungen in diesem Bereich reichen nach Auffassung des Ärzteparlamentes nicht aus, um die freiberuflichen Strukturen gegen eine zunehmende Kommerzialisierung zu verteidigen. Notwendig sei es, Regeln für juristische Personen des Privatrechts in der ambulanten ärztlichen Versorgung zu schaffen, „die ordnenden Charakter haben“. Es gelte, die Trennung von freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit zu erhalten. Hierzu bedürfe es Regelungen, die die selbstständige oder angestellte ärztliche Tätigkeit in juristischen Personen des Privatrechts betreffen. Diese dürfe nur zulässig sein, wenn Gegenstand des Unternehmens die ausschließliche Wahrnehmung heilkundlicher Tätigkeiten sei und die Mehrheit der Geschäftsanteile und Stimmrechte Ärztinnen und Ärzten zustünden, die in der Patientenversorgung tätig seien. Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge seien zu untersagen. Der Deutsche Ärztetag hatte laut Mitteilung der Bundesärztekammer bereits am ersten Sitzungstag (28. Mai) in einem Grundsatzbeschluss gefordert zu prüfen, die Größe und den Versorgungsumfang von medizinischen Versorgungszentren (MVZ) zu begrenzen und die MVZ-Gründung durch Krankenhäuser an einen fachlichen und räumlichen Bezug zum Versorgungsauftrag zu koppeln. Auch sollten Anträge auf Zulassung sowie auf Anstellung eines Arztes dann abgelehnt werden, wenn das MVZ eine marktbeherrschende Stellung erlange. Quelle: Bundesärztekammer (BÄK)
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