Datenerhebung im Deutschen Reanimationsregister erweitert12. März 2026 Im Deutschen Reanimationsregister wird neuerdings auch erfasst, ob eine Telefonreanimation zum Einsatz kam oder Ersthelfer per App alarmiert wurden. (Foto: ©Phushutter/stock.adobe.com) Zwei neue Module erfassen künftig erstmals standardisiert die Wirkung von Smartphone-basierten Ersthelfenden-Alarmierungssystemen (SbEA) sowie mehr Informationen zur Telefonreanimationen (T-CPR) bei außerklinischem Herz-Kreislauf-Stillstand. Die beiden neuen Module erweitern die Datenerhebung des Deutschen Reanimationsregister maßgeblich. Das teilte die Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) kürzlich mit, unter deren Trägerschaft das Register steht. Ziel der Erweiterung sei es, so die DGAI, die Rolle von Leitstellen und Ersthelfenden bei der Reanimation noch präziser zu analysieren – und so neue Ansätze zur Verbesserung der Notfallversorgung zu entwickeln. Smartphone-basierte Ersthelfenden-Alarmierungssysteme SbEA können bei plötzlichem Herz-Kreislauf-Stillstand registrierte Helferinnen und Helfer in unmittelbarer Nähe per App alarmieren – und so entscheidende Minuten bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken. Mit dem neuen SbEA-Datensatz, der in Zusammenarbeit mit App-Herstellern, Rettungsdiensten und Fachgremien entwickelt wurde, schafft das Reanimationsregister erstmals eine strukturierte und standardisierte Datengrundlage zur wissenschaftlichen Auswertung dieser Systeme. Der Datensatz werde künftig als Modul unter dem Begriff „Leitstellenversorgung“ geführt und sei sowohl durch Rettungsdienste als auch direkt durch Leitstellen dokumentierbar, erläutert die DGAI. Eine Schnittstelle zum Import durch App-Anbieter sei ebenfalls in Planung. Das neue Modul unterscheidet dabei künftig systematisch zwischen drei Gruppen: First Responder: qualifizierte Personen, die durch die Leitstelle alarmiert werden, etwa aus dem Bereich von Feuerwehr oder anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Aktivierte Ersthelfende: werden beispielsweise per App alarmiert und befinden sich nicht im Dienst befinden Zufällig anwesende Ersthelfende: leisten ohne vorherige Alarmierung Hilfe. Laut DGAI werden die Daten von First Respondern und aktivierten Ersthelfenden erstmals entsprechend den aktuellen internationalen Empfehlungen (Utstein-Standard) getrennt erfasst. So lasse sich künftig genauer analysieren, welche Form der frühen Hilfe in welcher Konstellation welchen Beitrag zur Versorgung leistet. Ergänzend dokumentiert das Register unter anderem Alarmierungswege, Entfernungen, verfügbare Ausrüstung – etwa automatisierte externe Defibrillatoren (AED) – sowie den jeweiligen Ausbildungsstand. „Mit den neuen Modulen schaffen wir erstmals eine standardisierte Datenbasis, um die Rolle von Ersthelfenden und Leitstellen differenziert abzubilden – das ist ein entscheidender Schritt für eine evidenzbasierte Weiterentwicklung der Notfallversorgung“, erklärt Prof. Jan-Thorsten Gräsner, Sprecher des Organisationskomitees des Deutschen Reanimationsregisters. Wann kommt Telefonreanimation zum Einsatz? Ein weiterer Baustein in der Optimierung der Versorgung ist die konsequente Umsetzung der telefonisch angeleiteten Reanimation. Sie gilt als wirksame Maßnahme, um die Zeit bis zum Beginn lebensrettender Maßnahmen zu überbrücken. Nach Hochrechnungen des Deutschen Reanimationsregisters wird sie derzeit in rund 40 Prozent der Fälle durchgeführt. Dabei ist eine nicht erfolgte T-CPR nicht automatisch Ausdruck eines Versäumnisses: In einzelnen Situationen sind bereits qualifizierte Ersthelfende oder medizinisches Fachpersonal vor Ort, sodass keine telefonische Anleitung erforderlich ist. Um die Hintergründe künftig genauer einordnen zu können, wird der bestehende Datensatz erweitert. Erfasst werden unter anderem nicht erkannte Reanimationssituationen, technische Einschränkungen, das Vorliegen einer Patientenverfügung oder eine Ablehnung durch Anrufende. Ziel ist eine differenzierte Analyse – mit Blick auf Optimierungspotenziale ebenso wie auf strukturelle Rahmenbedingungen. „Die Telefonreanimation ist ein einfaches, aber sehr effektives Mittel, das in den entscheidenden Minuten den Unterschied zwischen Leben und Tod ausmachen kann”, erklärt Prof. Gräsner. „Mit der Erweiterung des Datensatzes möchten wir genau verstehen, in welchen Fällen die Telefonreanimation zum Einsatz kommt und herausfinden, wann und warum sie nicht genutzt wird. Das hilft uns, diese Maßnahme künftig besser in der Notfallversorgung zu integrieren.“ Hintergrund zum Deutschen Reanimationsregister Mit mehr als 600.000 erfassten Fällen ist das 2007 gegründete Deutsche Reanimationsregister die größte überregionale Datenbank zur Reanimationsversorgung im deutschsprachigen Raum. Es wird inzwischen von 280 Rettungsdiensten in Deutschland, Österreich und der Schweiz, 242 Kliniken und 155 Cardiac Arrest Centern genutzt und ist heute ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung und Versorgungsforschung. Die Integration der neuen Module ermöglicht eine differenziertere Analyse der Abläufe bei Herz-Kreislauf-Stillständen – und liefert wichtige Erkenntnisse, um die Reanimationsversorgung durch Ersthelfende, professionelle Helfende und Leitstellen gezielt weiterzuentwickeln.
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