Datenzugang und -verknüpfung für die Forschung erleichtern15. Mai 2024 Symbolfoto: vegefox.com/stock.adobe.com Ein Policy Brief der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina erläutert, welchen Nutzen ein passgenau ausgestaltetes Forschungsdatengesetz (FDG) für die Wissenschaft haben kann. Bei politischen Entscheidungen können wissenschaftsbasierte Empfehlungen eine wichtige Rolle spielen. Forschende stellen empirisch begründete Aussagen zu kontrovers diskutierten Fragestellungen bereit. Dafür müssen sie bisher oftmals auf Datensätze aus dem Ausland zurückgreifen, da die Verknüpfbarkeit qualitativ hochwertiger Daten aus Deutschland starken Einschränkungen unterliegt. Mit dem geplanten FDG könnte der Zugang zu verknüpften Daten deutlich verbessert werden. Die angespannte Lage der öffentlichen Haushalte, Herausforderungen wie der Klimawandel oder eskalierende geopolitische Konflikte und die daraus resultierende zunehmende gesellschaftliche Verunsicherung erfordern mehr denn je effektives und möglichst kosteneffizientes politisches Handeln. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist eine datenbasierte Evaluierung geplanter oder bereits beschlossener politischer Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit und kollateralen Folgen hin. Im Policy Brief erläutern die Wirtschaftswissenschaftlerin und Leopoldina-Vizepräsidentin Prof. Regina T. Riphahn, Ph.D., der Bio- und Medizininformatiker Prof. Roland Eils und der Rechtswissenschaftler Prof. Jürgen Kühling, LL.M., wie ein Forschungsdatengesetz ausgestaltet sein muss, um diesen politischen und gesellschaftlichen Anforderungen seitens der Wissenschaft Rechnung tragen zu können. Entscheidend bei der Ausgestaltung des FDG ist aus Sicht der drei Expertinnen und Experten eine sektor- und ressortübergreifende Zusammenarbeit bei der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs. Das FDG sollte es der Forschung ermöglichen, Daten unterschiedlicher Herkunft, das heißt Daten aus verschiedenen Quellen und über verschiedene Rechtsgebiete (z. B. Steuer-, Sozial-, Statistikrecht) und föderale Ebenen (Bund und Länder) hinweg, verknüpfen zu können. Dafür befürworten die Fachleute die Einrichtung eines German Micro Data Center (GMDC), das als zentrale Datentreuhandstelle im Gespräch ist. Nach Einschätzung der Expertinnen und Experten ist gegenwärtig in Deutschland die strenge Auslegung der Datenschutzvorgaben ein limitierender Faktor. Dabei ist eine forschungsfreundliche Ausgestaltung bestehender gesetzlicher Regelungen bereits heute datenschutzkonform möglich, wie Beispiele aus anderen europäischen Ländern zeigen. Im Policy Brief wird zudem betont, dass – parallel zur Erleichterung der Datennutzung – die rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst werden sollten, um den Umgang mit personenbezogenen und administrativen Mikrodaten zu regeln. Dazu gehört auch, dass bisher geltende Löschungsfristen für die Forschung modifiziert werden, damit wichtige Daten auch langfristig nutzbar sind.
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