DAV sieht „Licht und Schatten“ beim Notfallreformgesetz13. Oktober 2026 Bild: Udo Kroener – stock.adobe.com Anlässlich der antehenden Beratungen im Bundestag begrüßt der Deutsche Apohtekerverband (DVA) eine gesichert Zytostatika-Herstellung, warnt aber vor den Folgen geplanter Hilfsmittel-Ausschreibungen. Positiv bewetet der Verband, dass die Versorgung mit Zytostatika gesichert bleibt, indem keine Ausschreibungen unter Apotheken eingeführt werden. Dagegen lehnt der DVA die geplante Einführung von Ausschreibungen für Hilfsmittel ab, weil sie erhebliche Risiken für die Versorgung bürgen. Der DAV bezieht in einer Mitteilung Stellung zu den entsprechenden Änderungsanträgen zum Notfallreformgesetz im Gesundheitsausschuss des Bundestages, die am 14. Oktober beraten werden, bevor am Tag darauf die 2. und 3. Lesung im Plenum anberaumt ist. Um zusätzliche Einsparungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erzielen, hatten die Regierungsfraktionen zuletzt Ausschreibungen für patientenindividuell hergestellte Krebsarzneimittel und für Hilfsmittel vorgesehen. Gesicherte Zytostatikaversorgung „Das Notfallreformgesetz enthält Licht und Schatten“, kommentiert DAV-Vorsitzender Dr. Hans-Peter Hubmann. „Es ist vernünftig, dass die Versorgung von Krebspatientinnen und Krebspatienten auch weiterhin nicht durch Ausschreibungen gestört wird und somit gesichert bleibt.“ Kurze Wege und eingespielte Prozesse zwischen behandelnder Arztpraxis, herstellender Apotheke und zu versorgenden Patienten seien wesentliche Faktoren für eine sichere und hochwertige Versorgung vor Ort, so Hubmann. „Die Regierungsfraktionen haben das zum Glück rechtzeitig erkannt, zumal ein aktueller Schiedsspruch zur Preisbildung solcher Spezialrezepturen seit Anfang Oktober bereits einen dreistelligen Millionenbetrag pro Jahr für die Krankenkassen einspart.“ Ungesicherte Hilfsmittelversorgung Der DAV kritisiert weiterhin die geplante Wiedereinführung von Hilfsmittel-Ausschreibungen. „Nicht nur bei Spezialrezepturen gegen Krebs, sondern auch bei der Versorgung mit Hilfsmitteln brauchen die Patientinnen und Patienten eine individuelle Beratung und Versorgung“, fordert Hubmann. Wenn nur noch der Preis bei der Beauftragung eines Leistungserbringers zähle, werde die Versorgungsqualität leiden. Er warnt davor, dass „wenn sich Apotheken in ländlichen und strukturschwachen Regionen aus einzelnen Bereichen der Hilfsmittelversorgung zurückziehen, längere Wege, geringere Wahlmöglichkeiten und Versorgungslücken die Folge sein können“. „Aus einer kurzfristigen Einsparung kann ein dauerhafter Strukturverlust werden“, so der DAV-Vorsitzende.
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