DBSV: Programm „Umweltbonus“ fördert künstliches Warngeräusch für Elektrofahrzeuge

Fahrzeuggeräusche sorgen im Straßenverkehr für mehr Sicherheit. Foto: DBSV/Schwering

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert seit dem 1. Juli im Rahmen des Programms „Umweltbonus“ den Kauf eines „Acoustic Vehicle Alerting System“ (AVAS) mit 100 Euro. Dies teilte der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV) mit.

„Wenn für Elektromobilität öffentliche Gelder fließen, muss auch die damit verbundene Sicherheitstechnik gefördert werden – dafür haben wir lange gekämpft“, sagte DBSV-Präsident Klaus Hahn. Sein Appell: „Das nun endlich eingeführte ‚AVAS-Begrüßungsgeld‘ des Bundeswirtschaftsministeriums sollte alle noch unentschlossenen Käufer von Elektrofahrzeugen endgültig überzeugen, mit einem AVAS für mehr Sicherheit auf unseren Straßen zu sorgen.“
Die Neuregelung, so erklärt der Verband, sei das Ergebnis einer Schlichtung zwischen dem DBSV und den drei Bundesministerien für Umwelt (BMU), Verkehr (BMVI) und Wirtschaft (BMWi). Anträge auf Förderung könnten beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingereicht werden. Weitere Informationen unter https://www.dbsv.org/emobi.html

Auf Initiative des DBSV haben sich mehrere Verbände und der Deutsche Verkehrssicherheitsrat zusammengeschlossen (wir berichteten). Gemeinsam fordern sie unter dem Motto „Elektrisch fahren tut hörbar gut!“ den sofortigen Einbau eines künstlichen Warngeräusches in alle Hybrid- und Elektrofahrzeuge. Denn lautlose Fahrzeuge, so argumentiert das Bündnis, gefährdeten nicht nur blinde und sehbehinderte Menschen – auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder einer geistigen Beeinträchtigung, für Kinder, Fahrradfahrer, ältere und unaufmerksame Verkehrsteilnehmende bestehe ein Sicherheitsrisiko.

Die Bundesregierung fördert nach Angaben des DBSV den Kauf von Elektro- und Plug-In-Hybridfahrzeugen mit einem AVAS im Rahmen mehrerer Programme. Die verschiedenen Fördermöglichkeiten seien das Ergebnis eines Schlichtungsverfahrens über die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Für den Ausbau der Elektrobusflotten und des Wirtschaftsverkehrs hätten das BMVI die „Förderrichtlinie Elektromobilität“ zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dafür erforderlichen Ladeinfrastruktur und das BMU das „Sofortprogramm Saubere Luft“ und die „Förderrichtlinie Anschaffung Elektrobusse im ÖPNV“ aufgestellt. Diese Förderprogramme ermöglichten eine Finanzierung von bis zu 80 Prozent der Mehrkosten. Die Kosten für ein AVAS würden dabei berücksichtigt.

Quelle: DBSV