DDG: Diabetesversorgung durch Krankenhausreform nicht gewährleistet17. Oktober 2024 Foto: © Proxima Studio/stock.adobe.com Anlässlich der Lesung des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) am 17. Oktober im Deutschen Bundestag äußert die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) Kritik an der geplanten Reform. Die DDG sieht in den aktuellen Plänen keine Perspektive für die zukünftige Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung. „Bestehende Strukturen werden schlecht geredet, zudem bietet die Krankenhausreform kein umfassendes neues Konzept, um die medizinisch notwendige Diabetesversorgung der etwa jährlich 3 Millionen Klinikpatienten mit Diabetes zukünftig sicherzustellen“, warnt DDG Präsident Prof. Andreas Fritsche. Kritik: Keine Klarheit über Finanzierung der Weiterbildungen Ein zentraler Kritikpunkt der DDG ist die fehlende Klarheit zur Finanzierung der Weiterbildung und Qualifikation von Personal, ohne die es perspektivisch keine qualitativ auskömmliche Versorgung geben kann. „Die Reform nimmt sich die Verbesserung der Krankenhausversorgung vor, doch ohne ausreichende Weiterbildungsmöglichkeiten wird dieses Ziel unerreichbar bleiben“, so Fritsche. „Der Gesetzgeber muss Krankenhäusern adäquate finanzielle sowie personelle Ressourcen zugestehen, damit Weiterbildung keine Randerscheinung, sondern das Kernstück der Reform wird. Adäquate Weiterbildung und Qualifikation sind essenzieller Teil der Daseinsfürsorge“, fügt er hinzu. Für die Diabetologie gehöre dann auch dazu, dass die fachärztliche Zusatzbezeichnung „Diabetologin/Diabetologe DDG“ als Qualitätskriterium in der Leistungsgruppe „Endokrinologie/Diabetologie“ verankert wird. Nur so könne eine einheitliche und leitliniengerechte Versorgung sichergestellt und dem steigenden Bedarf an Diabetesexpertise adäquat begegnet werden, um diabetesbedingte Komplikationen während eines Krankenhausaufenthaltes zu vermeiden. Die versprochene Abschaffung der Fallpauschalen, die Karl Lauterbach vor 20 Jahren selbst mit eingeführt hat, unterbleibt, heißt es in der Pressemitteilung der DDG. „Die neu geschaffenen Vorhaltepauschalen sind hier nur ein Feigenblatt“ so Fritsche. Ob die beschlossene Aufteilung in 40 Prozent Fallpauschalen und 60 Prozent Vorhaltepauschalen für das Fach Diabetologie passt, ist laut Fritsche fraglich: „Die Vorhaltevergütung muss auskömmlich finanziert werden, vor allem für Fächer der Sprechenden Medizin wie der Diabetologie, die im bisherigen DRG-System unterfinanziert waren“, fordert er. Dies gelte vor allem für die Personalbemessung und -planung für Medizinerinnen und Mediziner sowie für die in der Diabetologie essenziellen Beratungsberufe. Außerdem wäre es laut Fritsche notwendig, im Zuge des angekündigten Evaluationsauftrags immer auch zu prüfen, ob die Aufteilung zwischen Vorhalte- und Fallpauschalen noch so aktuell ist: „Hier nehmen wir die Regierungskoalition beim Wort, dass dies ein `lernendes System´ ist. Denn immer mehr Menschen erkranken an Diabetes und dessen Folgeerkrankungen. Somit steigt auch der Bedarf einer kostendeckenden stationären Diabetesversorgung, die nur über Vorhaltepauschalen vernünftig funktioniert.“ DDG: Klinikreform notwendig „Die Klinikreform ist notwendig und schon seit Jahren überfällig. Daher verstehen wir den Anreiz der aktuellen Regierung, das KHVVG nun schnell auf die Schienen zu bringen“, betont Fritsche. „Wenn allerdings wichtige Bausteine einer sorgenden und menschlichen Beziehungsmedizin vor lauter Ökonomisierung zu kurz kommen, wird dabei die Qualität der Versorgung leiden. Es ist besorgniserregend, dass die vom Bundesgesundheitsministerium zugesicherte Auswirkungsanalyse vor Gesetzesverabschiedung nicht mehr stattfinden wird. Wir wissen also nicht, ob und was die Reform für die Patientenversorgung und für Klinikpersonal wirklich bringt – ein Blindflug durch die kommenden Jahre“, betont er abschließend.
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