DDG: Gesetz muss diabetologische Weiterbildung und Fachkompetenz stärken

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Die Deutsche Diabetes Gesellschaft (DDG) fordert die Finanzierung der Weiterbildung sowie die Stärkung der diabetologischen Expertise – beides fehle im Gesetzentwurfs der Bundesregierung für das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) bislang.

„Wir unterstützen ausdrücklich die Bestrebungen des Bundesgesundheitsministeriums, mit dem KHVVG die Behandlungsqualität in den Krankenhäusern zu steigern, eine flächendeckende medizinische Versorgung zu sichern und Bürokratie abzubauen“, betont DDG Präsident Prof. Andreas Fritsche. „Außerdem muss das KHVVG aus Perspektive der DDG auch die Aufgabe haben, die Versorgung der stetig steigenden Anzahl an Menschen mit Diabetes zu verbessern – und das geht nur über eine Stärkung der diabetologischen Fachkompetenz in den Krankenhäusern und nicht mit deren drohender Abschaffung“, fügt er hinzu. Gerade hier weise der Gesetzesentwurf jedoch noch Lücken auf, die im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens dringend behoben werden sollten, so der Diabetologe aus Tübingen.

Anlässlich der bevorstehenden ersten Lesung des KHVVG im Bundestag am 27. Juni 2024 appelliert die DDG, die folgenden Punkte in der Beratung des Gesetzentwurfes aufzugreifen:

Finanzierung der Weiterbildung im Gesetz verankern

Ohne ausreichende und gut finanzierte Weiterbildung kann es keine hochwertige Versorgung geben, so die DDG. „Eine hohe Versorgungsqualität erwächst nur aus Fachkompetenz! Für deren Vermittlung in der ärztlichen Weiterbildung und der weiteren Gesundheitsberufe für die Diabetesversorgung muss der Gesetzgeber den Krankenhäusern adäquate finanzielle sowie personelle Ressourcen zuerkennen“, fordert Fritsche. Oft würde die Weiterbildung nur mithilfe einer Querfinanzierung aus Versorgungserlösen ermöglicht. Darüber hinaus sehen die Zeitkapazitäten der erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzte nicht vor, ihr Wissen mit Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung zu teilen und diese anzuleiten, heißt es weiter. DDG Mediensprecher Prof. Gallwitz mahnt: „Sofern die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung nicht deutlich angepasst werden, wird das Gesetz sein Kernziel, die Behandlungsqualität zu steigern, langfristig verfehlen. Denn wer nicht in den ärztlichen Nachwuchs investiert, wird in Zukunft keine hochwertige Versorgung sichern!“

Diabetesversorgung durch Fachkompetenz sicherstellen

Für eine hochwertige Diabetesversorgung im Krankenhaus sei es auch wichtig, dass bisherige rein diabetologische Fachabteilungen in der geplanten Leistungsgruppe „Endokrinologie/Diabetologie“ nur mit dem Facharztäquivalent „Diabetologin/Diabetologe DDG“ besetzt werden dürfen, um Personalengpässen vorzubeugen. Denn nur durch diese bewährte Weiterbildung auf Facharztniveau, die Internisten, Allgemeinmedizinern und Pädiatern offensteht, erlangen Absolventinnen und Absolventen eine angemessen hohe Expertise in Diagnostik und Therapie von Diabetes mellitus Typ 1, Typ 2, Gestationsdiabetes sowie Diabetes-assoziierter Begleit- und Folgeerkrankungen, betont die DDG in ihrer Pressemitteilung. „Die hohen Anforderungen und auch die jährlichen Fortbildungsverpflichtungen sichern die adäquate Versorgung von Menschen mit Diabetes“, ergänzt Fritsche.

Appell an den Bundestag

Die DDG hat den bisherigen Gesetzgebungsprozess begleitet und ihre Positionen in Stellungnahmen auch gemeinsam mit anderen Fachgesellschaften eingebracht. „Bislang wurden unsere Vorschläge jedoch unzureichend aufgegriffen“, so Fritsche. Die DDG fordere daher nun die Abgeordneten des Bundestags dazu auf, in dieser „heißen“ Phase der Gesetzgebung die Fachgesellschaften und die Krankenhausgesellschaft intensiver in den Prozess einzubinden, um die zukünftige bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen und bestehende Lücken auszubessern. „Der Gesundheitsausschuss sollte im Lesungsverfahren jetzt noch einmal auf die Fachgesellschaften zugehen und die Anliegen derjenigen hören, die täglich in den Kliniken ihre ärztliche Expertise für die Versorgung der Menschen mit Diabetes einsetzen“, so Fritsche.