DDG informiert: Wie Schwerpunktpraxen die Diabetesversorgung sichern können

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Auf der Online-Pressekonferenz im Rahmen der 18. Diabetes Herbsttagung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) am 22. November sprach Dr. Tobias Wiesner über den Nutzen der diabetologischen Schwerpunktpraxen.

Ein Hausarzt betreut circa 100 Patienten mit Typ-2-Diabetes, die meisten Betroffenen mit Typ-1-Diabetes werden von Diabetologen in Schwerpunktpraxen betreut. Bis zu 20 Prozent der 9 Millionen Menschen mit Diabetes bedürfen permanenter oder vorübergehender Versorgung in einer diabetologischen Praxis, erklärt der Diabetologe Wiesner.

Diese diabetologischen Praxen sind in den letzten 30 Jahren unter anderem aus der hausärztlichen Versorgung als spezialisierte Praxen entstanden, die als sogenannte diabetologische Schwerpunktpraxen arbeiten und speziell Patienten mit allen Formen des Diabetes mellitus (Typ 1, Typ 2, Gestationsdiabetes) sowie die Komorbiditäten (Diabetisches Fußsyndrom, Wundtherapien) betreuen. Sie bieten auch Diabetesschulungen als essenzielle Säule der chronischen Erkrankung Diabetes mellitus sowie die modernen Diabetestechnologien (Glukosesensoren, Diabetes-Apps = DIGAS, Pumpen-Systeme, gekoppelte Systeme Sensor/Pumpe) an, erklärt er weiter.

Diese einzigartige Expertise wird durch die geschaffenen strukturellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen erreicht, also die Arbeit im Team – bestehend aus den Diabetologen und den Diabetes-Edukationsberufen, also Diabetes- und Wundassistenten sowie Diabetesberatern und anderen Professionen, so Wiesner. Der Diabetologe betont: „Der Fortbestand der diabetologischen Schwerpunktpraxis im Status quo der hochspezialisierten Betreuung der Menschen mit Diabetes ist an den wirtschaftlichen zumindest Status quo der Vergütung gekoppelt.“

Kritik am Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz

Das derzeit noch im parlamentarischen Prozess befindliche Gesetz Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) bietet aus Sicht der DDG allerdings keine Garantie des Fortbestandes der diabetologischen Praxen. Die DMP-Pauschalen seien zumeist der ausschließliche Anteil der Vergütung, die die inhaltlichen Besonderheiten des Diabetes abbilden sollten. Da jedoch in den meisten Regionen die DMP-Strukturverträge seit vielen Jahren nicht verändert worden seien, decke dieser Vergütungsbaustein häufig nicht mehr die Strukturvorrausetzungen ab.

Mehrere Kernbotschaften

Wiesner betont: „Diabetologische Schwerpunktpraxen sind der Grundbaustein der fachlichen Diabetesversorgung in Deutschland. Ohne sie ist eine Versorgung von Millionen Menschen mit Diabetes in Deutschland undenkbar. Nur sie ermöglichen eine umfassende, verantwortungsvolle und vorausschauende Versorgungstruktur für Menschen mit Diabetes. Diabetologische Schwerpunktpraxen sind mit Vorreiter beim Aufbau von intersektoralen Netzwerkstrukturen zum Vorteil von Patientinnen und Patienten.“ Und weiter: „Wir werden als Berufsverband die Themen und die berufspolitischen Interessen der diabetologischen Schwerpunktpraxen gezielt platzieren und diese stark vertreten, dies weiterhin parteiunabhängig und im Schulterschluss mit der Fachgesellschaft.“