Der SpiFa diskutiert seine neue Grundsatzprogrammatik9. September 2020 Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa. Foto: Lopata/Axentis In seiner ersten Präsenzsitzung in der Corona-Krise hat der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e. V. (SpiFa) seine neue Grundsatzprogrammatik bis zum Jahr 2030 diskutiert. Kernthemen waren die Freiheit des Arztberufes und die Herausstellung der Unteilbarkeit ärztlicher Verantwortung für den Patienten. In der Diskussion, die Anfang September in Berlin stattgefunden hat, wurde laut Mitteilung des SpiFa mehr als deutlich, dass der Verband für den freien Beruf Arzt und die nach wie vor als Idealbild anzustrebende selbstständige Ausübung des Berufes stehe. Für den Facharzt in der Praxis, aber auch in der Klinik, seien die sich aus der Freiberuflichkeit ergebenden Rechte und Pflichten des Berufsstandes die Grundlage für ein wirksames Eintreten für das Patientenwohl, insbesondere im Hinblick auf einer zunehmend einnahmeorientierten Ausgabenpolitik. „Wenn Öffentlichkeit, Politik, Gesetzgeber aber auch die verfassten Organe der ärztlichen Selbstverwaltung dieses Primat in Frage stellen, wird der SpiFa dies anprangern und dagegen agieren.“, sagte Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des SpiFa, am Rande der Veranstaltung. Die Mitgliederversammlung diskutierte nach Angaben des SpiFa zudem über eine Struktur der Versorgung in Deutschland, “bei der der Patient und nicht die ‘Sektorenegozentrik’ der Institutionen im Vordergrund steht”. „Patienten wollen die bestmögliche Versorgung, unabhängig davon, ob diese ambulant oder stationär stattfindet. Sektorengrenzen sind aus medizinisch-ärztlicher Sicht überholt, dienen allein der ökonomischen Steuerung und behindern eine patientengerechte Versorgung. In der Überwindung der Sektorenegozentrik sieht der SpiFa auch die Chance für Krankenhausärzte, ihre Tätigkeit wieder stärker an den Grundsätzen des freien Berufes zu orientieren.“, so Heinrich weiter. Aus diesen Gründen erachteten es die Mitgliedsverbände des SpiFa für notwendig, die eigene Grundsatzprogrammatik zu überarbeiten. Dies soll bis zum Dezember 2020 erfolgen. Dem SpiFa zufolge soll dabei klar herausgearbeitet werden, dass „ärztliche Verantwortung für den Patienten niemals teilbar ist; deren Teilung ist weder menschlich noch rechtlich und niemals medizinisch zu begründen“, erklärte Heinrich in seinem Schlussplädoyer.
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