Deutsche Atemwegsliga: Stellungnahme zum Entwurf eines Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetzes9. September 2019 Foto: ©CMP – Adobe Stock Die Deutsche Atemwegsliga unterstützt ausdrücklich den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums für ein „Gesetz zur Stärkung von Rehabilitationen und intensivpflegerischer Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung“. Die Deutsche Atemwegsliga steht zudem als Gesprächspartner für die weitere Ausarbeitung zur Verfügung. In einer Stellungnahme gibt die Deutsche Atemwegsliga folgende Punkte zur Berücksichtigung an: 1. In der Abrechnung von Leistungen an Beatmungspatienten existieren ökonomische Anreize, Patienten lange invasiv zu beatmen, und zwar sowohl innerhalb des DRG-Systems bei hospitalisierten Patienten als auch in der außerklinischen Versorgung. Hier besteht ein komplexes Zusammenspiel beginnend bei der Akutbeatmung auf der Intensivstation über Versuche der Beatmungsentwöhnung bis hin zur Einleitung einer außerklinischen Beatmung bei frustraner Beatmungsentwöhnung. Der rasante Anstieg von Patienten mit außerklinischer Beatmung in den letzten Jahren ist zumindest teilweise durch diese ökonomischen Anreize zu erklären. Die Deutsche Atemwegsliga fordert eine Neubewertung der beatmungsmedizinischen Leistungen, um falsche ökonomische Anreize zu verhindern. 2. Eine Prüfung des Weaning-Potentials mit dokumentiertem Weaning-Versuch durch ein fachkompetentes Behandlungsteam ist zwingend vor Verlegung in eine außerklinische Versorgung für alle beatmeten Patienten nachzuweisen. Die Entwöhnung vom Respirator innerhalb der Klinik muss gefördert werden. Hier sind hohe Qualitätskriterien zu definieren. Eine entsprechende Fachkompetenz im Behandlungsteam muss als wichtigstes Kriterium für eine Beatmungsentwöhnung und zur Einleitung einer außerklinischen Beatmung gelten. Eine außerklinische Intensivpflege sollte primär in stationären Pflegeeinrichtungen oder entsprechend ausgestatteten Wohneinheiten erbracht werden. Eine Eins-zu-Eins-Versorgung in der eigenen Häuslichkeit sollte aber in begründeten Fällen möglich sein. Dies betrifft Kinder, aber auch erwachsene Patienten. Diesbezüglich sind klar definierte Kriterien zu etablieren. 3. Ältere Menschen, polymorbide Patienten und insbesondere solche mit zugrundeliegenden chronischen Atemwegs- und Lungenkrankheiten haben das höchste Potential, im Falle einer notwendigen akuten Beatmung langfristig vom Respirator abhängig zu bleiben. Die Prävention einer akuten Beatmung ist gerade bei diesen Patienten vordringlich. Zudem müssen solche Patienten, wenn möglich, bereits im Vorfeld über die Möglichkeiten und Konsequenzen einer drohenden Langzeitbeatmung im Falle einer akuten Beatmung aufgeklärt werden. Für Therapieentscheidungen gilt als oberstes Gebot der Patientenwille. 4. Neben einer Verbesserung der Qualität in der Beatmungspflege muss auch die außerklinische ärztliche Versorgung anhand definierter Kriterien etabliert und flächendeckend sichergestellt werden. Auch wenn hier der Behandlung von Patienten mit chronischen Atemwegs- und Lungenkrankheiten und Langzeitbeatmung insbesondere durch Fachärzte für Pneumologie eine besondere Bedeutung zukommt, sollte die Gebietsbezeichnung allein nicht als einziges Qualitätskriterium herangezogen werden. Auch hier stellt die primäre Fachkompetenz, welche anhand klarer Kriterien zu definieren ist, die wichtigste Voraussetzung für die ärztliche Betreuung von außerklinisch beatmeten Patienten dar. Vorstellbar ist eine Betreuung durch Fachärzte mit unterschiedlichen Gebietsbezeichnungen, um eine flächendeckende Versorgung in Deutschland sicherzustellen.
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