Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie ist neues Mitglied der Initiative RheumaPreis

Hendrik Schulze-Koops (Foto: DGRh)

Die Fachgesellschaft unterstützt seit diesem Jahr die Initiative RheumaPreis, die jedes Jahr Arbeitnehmende und deren Arbeitgebende auszeichnet, die sich gemeinsam für eine weitere Berufstätigkeit trotz Erkrankung einsetzen.

Trotz heute verfügbarer Medikamente, die die Zerstörung der Gelenke häufig stoppen können, erhält immer noch ein beträchtlicher Anteil aller Menschen mit Gelenkrheuma innerhalb von zehn Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Eine rechtzeitige Reha-Behandlung könnte dies nach Einschätzung der Deutschen Gesellschaft für Rheumatologie e.V. (DGRh) oftmals ebenso verhindern wie eine Umgestaltung am Arbeitsplatz.

So leiden nach Angaben der DGRh in Deutschland 0,8 Prozent der Erwachsenen an einer Rheumatoiden Arthritis (RA). Ebenso häufig sei die ankylosierende Spondylitis. Beide Erkrankungen könnten aber gut behandelt werden. „Im optimalen Fall können die Patienten bis zum Rentenalter berufstätig bleiben“, erklärt DGRh-Präsident Prof. Hendrik Schulze-Koops von der LMU München.

Im individuellen Fall lässt sich das aber nicht voraussagen, so die DGRh. Noch immer müssten zu viele Patienten ihren Beruf frühzeitig aufgeben. Bei der RA seine dies bei bis zu fünf Prozent der Betroffenen bereits in den ersten zwei Jahren nach der Diagnose der Fall. Bei der ankylosierenden Spondylitis bleibe die Berufsfähigkeit zwar länger erhalten, doch beginne die Erkrankung bereits im früheren Erwachsenenalter. „Bei mehr als der Hälfte der Patienten kommt es im Verlauf der Erkrankung zu relevanten Einschränkungen bei der beruflichen Teilhabe“, sagt Prof. Dirk Meyer-Olson, Sprecher der Kommission Rehabilitation, Physikalische Therapie und Sozialmedizin der DGRh.

Biologika oder Signaltransduktionsinhibitoren, können die Schäden an den Gelenken oft verhindern und das Voranschreiten begrenzen. „Die Einschränkungen der Arbeitsproduktivität sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen“, sagt Meyer-Olsen: „Wir müssen aber erkennen, dass wir die berufliche Teilhabe nicht bei allen Patienten mit Medikamenten allein erhalten können.“

Eine weitere Möglichkeit, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten, besteht laut DGRh dann in einer Reha-Behandlung. „Die medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation ist in Deutschland fest im Sozialversicherungssystem verankert“, sagt Schulze-Koops: „Sie bietet insbesondere Menschen mit rheumatischen Erkrankungen gute Chancen, die berufliche Teilhabe so lange wie möglich zu erhalten.“ Die DGRh habe zuletzt 2015 in ihrem Positionspapier „Treat to Participation“ wichtige Eckpunkte zum Stellenwert der rheumatologischen Rehabilitation in Deutschland formuliert. „Hier sind alle Rheumatologen aufgefordert, zu erkennen, wann der Zeitpunkt für eine Reha-Behandlung bei einem Patienten gekommen ist“, sind sich Schulze-Koops und Meyer-Olsen einig. „Die Initiative zur Reha-Behandlung sollte nicht allein vom Patienten oder Hausarzt ausgehen.“

Eine Reha-Behandlung kann, auch wenn sie erfolgreich verläuft, oftmals nicht alle Hindernisse beseitigen, die Menschen mit Rheuma daran hindern, ihren Arbeitsplatz zu erhalten, betont die DGRh. „Viele Betroffene stoßen bei Arbeitgebern, aber auch bei Kollegen auf Hürden und Unverständnis, wenn sie ihre berufliche Tätigkeit fortsetzen wollen“, berichtet Prof. Matthias Schneider vom Universitätsklinikum Düsseldorf. Im beruflichen Umfeld seien deshalb kreative Lösungen gefordert, um den Arbeitsplatz von Menschen mit Rheuma zu erhalten.

Der RheumaPreis, den eine von Schneider mitbegründete Initiative jedes Jahr verleiht, zeige an den Beispielen der Preisträger, dass ein partnerschaftlicher, offener Umgang von Kollegen und Vorgesetzten mit der Situation zu erfolgreichen Lösungen führen kann. Der mit insgesamt 3000 Euro dotierte Preis wird jährlich an bis zu drei Arbeitnehmende mit Rheuma sowie ihre Arbeitgeber vergeben. „Wir freuen uns deshalb, dass die Deutsche Gesellschaft für Rheumatologie ab diesem Jahr Partner der Initiative RheumaPreis geworden ist“, sagt Schneider. Fachärztliche Behandlung, rechtzeitige Rehabilitation und die Integration der Patienten ins Arbeitsleben böten zusammen die beste Möglichkeit, die Lebensqualität von Rheuma-Patienten zu erhalten.

Bewerbungsschluss für den RheumaPreis 2020 ist der 30. Juni 2020. Bewerbungsunterlagen sind online unter www.rheumapreis.de abrufbar.