Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin: „Schmerzinitiative Cannabinoide 2021“ soll die Verordnung von Cannabinoiden erleichtern

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Mit der „Schmerzinitiative Cannabinoide 2021“ hat sich die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) in diesem Jahr das Ziel gesetzt, Hemmnisse bei der Verordnung von Cannabinoiden abzubauen. Die Versorgung von SchmerzpatientInnen soll damit erleichtert werden.

Bestandteil der Initiative ist ein Selektivvertrag der DGS mit der AOK Rheinland/Hamburg, der den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse ersetzen soll und die Therapieentscheidung den behandelnden ÄrztInnen in Absprache mit ihren PatientInnen überlässt. Voraussetzung ist eine entsprechende Qualifikation der teilnehmenden ÄrztInnen. Der bürokratische Aufwand würde dadurch reduziert und die Wartezeit der PatientInnen auf den Beginn der Cannabistherapie verkürze sich erheblich, so die Hoffnung der DGS.

Versorgung von SchmerzpatientInnen mit Cannabinoiden verbessern

Die Hürden für eine Versorgung von SchmerzpatientInnen mit Cannabinoiden sind derzeit hoch. „Das komplizierte Genehmigungsverfahren bei den Krankenkassen braucht Zeit. Die PatientInnen müssen warten. Auch wird ein Drittel aller Anträge abgelehnt,“ sagt DGS-Präsident Dr. Johannes Horlemann. Gründe für die Ablehnung seien unterschiedliche Bewertungen der Indikationsstellung, die nicht ausgeschöpfte Standardtherapie und Fehler bei der Antragstellung. Einigen ÄrztInnen fehle zudem die Erfahrung im Umgang mit Cannabinoiden. Vorbehalte wegen möglichen Missbrauchs trügen ebenfalls zur Unterversorgung von SchmerzpatientInnen bei. Deshalb hat die DGS die ‘Schmerzinitiative Cannabinoide 2021‘ ins Leben gerufen.

„Mit der Initiative wollen wir Hemmnisse bei der Verordnung abbauen, die Behandlungsqualität verbessern und die VerordnerInnen selbst umfassend qualifizieren. PatientInnen mit schwer- oder unkontrollierbaren Symptomen sollen eine Cannabistherapie kurzfristig und unbehindert erhalten können“, so Horlemann.

20-stündige Schulung als Basis

Basis des Projektes ist ein am 19. Januar 2021 von Bundespolitikern der Großen Koalition, der AOK Rheinland/Hamburg, Grundlagenforschern und DGS-Vorstandmitgliedern verabschiedetes Eckpunktepapier. Zum Programm gehört ein Selektivvertrag zwischen der AOK Rheinland/Hamburg und der DGS. Dieser ersetzt den Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse für die Verordnung von Cannabinoiden und soll zur Jahresmitte 2021 in Kraft treten.

Voraussetzung dafür ist, dass sich die VertragsärztInnen über ein 20-stündiges Curriculum, das ExpertInnen der Fachgesellschaft entwickelt haben, besonders qualifizieren. Die Schulung der VertragsärztInnen erfolgt in den Bereichen Grundlagen, Standardtherapien und Indikationen für Cannabinoide. Suchtmedizinische Aspekte, Nebenwirkungen und Kontraindikationen werden ebenfalls behandelt, wie die DGS angibt. Die regelmäßige Teilnahme der VertragsärztInnen an CME-zertifizierten Fortbildungsveranstaltungen und eine jährlich zu erfüllende Rezertifizierung ergänzen das Maßnahmenpaket der Initiative.

Seriösen Umgang mit Cannabinoiden fördern

Die DGS begrüßte die Einführung von Cannabis als Medizin im Jahre 2017, „damit PatientInnen mit schweren chronischen Schmerzen im Tumor- und Nichttumorbereich eine Option erhalten, wenn Standardtherapien ausgeschöpft sind“. Nach nunmehr drei Jahren seit Einführung des Gesetzes gelte es, die eingetretene Situation neu zu bewerten, die Qualität in der Versorgung und den seriösen Umgang mit Cannabinoiden in der öffentlichen Wahrnehmung, in der Gesundheitspolitik und bei Krankenkassen, ApothekerInnen und ÄrztInnen zu fördern, heißt es von der DGS. Mit der ‘Schmerzinitiative Cannabinoide 2021‘ will die Gesellschaft dazu einen Beitrag leisten.

Unterstützung erhält das Projekt über eine Poolfinanzierung auch von vier Herstellern von Cannabis-Präparaten: AOP Orphan Pharmaceuticals Germany GmbH (AOP Orphan), Cannamedical Pharma GmbH (Cannamedical), Spectrum Therapeutics GmbH (Spectrum Therapeutics) und Tilray Deutschland GmbH (Tilray).