Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin will Verordnung von Cannabinoiden erleichtern

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Eine wichtige Initiative der Deutschen Gesellschaft für Schmerzmedizin e.V. (DGS) in diesem Jahr sind Verhandlungen mit gesetzlichen Krankenkassen, um die Verordnung von Cannabinoiden zu erleichtern, die aktuell durch bürokratische Hürden eingeschränkt ist.

Vor rund vier Jahren ist das Gesetz „Cannabis als Medizin“ in Kraft getreten und hat so die Verordnung von Cannabinoiden – z. B. für Patienten mit chronischen Schmerzen – möglich gemacht. Voraussetzung für den Einsatz ist die Ausschöpfung aller Standardtherapien. „Hinweise auf eine missbräuchliche Auslegung oder Anwendung des Gesetzes liegen bisher nicht vor“, erläuterte Dr. Johannes Horlemann, Präsident der DGS, im Rahmen der virtuellen Jahresauftakt-Pressekonferenz. Dennoch werde etwa ein Drittel der Anträge zur Verordnung von Cannabinoiden von den Krankenkassen abgelehnt. Das bringe zahlreiche Probleme mit sich, insbesondere müssten die betroffenen Patienten zu lange auf eine angemessene Versorgung warten, beklagte Horlemann. Eine zusätzliches Problem sei das mit hohen bürokratischen Hürden verknüpfte Antragsverfahren.

Um diese Situation für Ärzte und Schmerzpatienten zu verbessern, habe die DGS Verhandlungen mit gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen, wie Horlemann berichtete. Ziel dieser Verhandlungen sei die Aufhebung des Genehmigungsvorbehaltes einer Erstverordnung durch die Krankenkassen. Das bedeutet, dass die Therapieentscheidung ausschließlich beim Arzt in Absprache mit seinem Patienten liegen soll. Gleichzeitig solle ein nachvollziehbarer Qualitätsanspruch gewährleistet bleiben.

Ein Selektivvertrag zwischen der DGS und der AOK Rheinland/Hamburg solle als Modell dienen, der eine zeitnahe und ungehinderte Versorgung chronischer Schmerzpatienten mit Cannabinoiden sicherstelle. Eine Ausweitung auf die AOK Deutschland wäre möglich und auch sonstige gesetzliche Krankenkassen seien eingeladen, sich dem Konzept anzuschließen. Demnach solle es FachkollegInnen mit einer entsprechenden Fort- und Weiterbildung der DGS basierend auf einem 40-stündigen Curriculum  möglich sein, Cannabinoide auch ohne entsprechendes Antragsverfahren verschreiben zu dürfen. Die Entwicklung des Curriculums soll in einem solchen Selektivvertrag das Vertrauen der Krankenkassen rechtfertigen, Cannabinoide unter Aufhebung des Genehmigungsvorbehaltes zu verordnen, wie es in einem Eckpunktepapier der DGS heißt.

Weiterhin will die DGS die Praxisleitlinie „Cannabis in der Schmerzmedizin“ weiterentwickeln, um, im Abgleich mit aktuellen wissenschaftlichen Informationen, den Verordnern Hilfestellung in einem solchen Selektivvertrag zu geben.

(ah)