Deutsche Gesellschaft für Urologie kritisiert G-BA-Entscheidung gegen PSA-Test als Kassenleistung18. Dezember 2020 Foto: © jarun011 – stock.adobe.com Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gestern in seiner Sitzung gegen den PSA-Test als Kassenleistung entschieden: Anders als von der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) empfohlen, wird die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA) nicht Teil der gesetzlichen Prostatakrebs-Früherkennung, sondern bleibt weiterhin eine Selbstzahlerleistung. Die DGU bedauert diese Entscheidung und kritisiert sie als großen Rückschlag bei der Früherkennung des häufigsten Malignoms des Mannes. In der jahrzehntelangen kontrovers geführten Debatte um die Bestimmung des prostataspezifisches Antigens (PSA) hatte sich die Fachgesellschaft stringent für den PSA-Test als unverzichtbaren Baustein der Prostatakrebs-Früherkennung ausgesprochen und mit der ärztlichen S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms“ sowie der entsprechenden Patientenleitlinie einen, dem jeweiligen Wissensstand angepassten, Leitfaden für die Früherkennung etabliert. In dem gesundheitspolitischen Bewertungsprozess der letzten zwei Jahre habe die DGU Verantwortung übernommen und ihre wissenschaftliche Position im Schulterschluss mit zahlreichen hochkarätigen Institutionen und nationalen wie internationalen Fachgesellschaften sowie dem Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe (BPS) nachdrücklich in die Entscheidungsgremien eingebracht, teilte die Gesellschaft gestern mit.Diese Position habe der G-BA nun ignoriert. „Die DGU hält es für eine folgenschwere Fehlentscheidung zum Nachteil der Patienten, dass die gesetzlich geregelte Früherkennung des Prostatakarzinoms, wider die Empfehlungen einer großen wissenschaftlichen Allianz, auch künftig ausschließlich über die digital-rektale Untersuchung erfolgt“, kommentierte DGU-Generalsekretär und Sprecher des Vorstands Prof. Maurice Stephan Michel den gestern bekanntgegebenen Beschluss des G-BA. „Damit wurde eine bisher einmalige Chance vertan, die Prostatakrebs-Früherkennung nach dem Stand zeitgemäßer Diagnostik zu verbessern.“ Auch mit Blick auf das lange etablierte Mammografie-Screening der Frau werde eine gesundheitspolitisch unausgewogene Versorgung der Geschlechter fortgesetzt. In seinem Beschluss zur „Bewertung des Prostatakrebs-Screenings mittels Bestimmung des PSA“ schließt sich der G-BA der Bewertung des Abschlussberichts des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) an. Laut Pressemitteilung des G-BA vom 17.12.2020 komme es beim Einsatz des Screenings in der Früherkennung zu einer hohen Anzahl von falsch-positiven Ergebnissen und zu Überdiagnosen. Diese Nutzen-Schaden-Bilanz hätte auch dann Bestand, wenn es in einzelnen Fällen Vorteile – frühes Erkennen von bösartigen Tumoren, verzögertes Fortschreiten der Krankheit sowie weniger Todesfälle durch den Krebs – gibt, so der G-BA.Dieser Bewertung widerspricht die DGU vehement. „Wie in unseren Stellungnahmen, die wir in das Bewertungsverfahren eingebracht haben, bleibt zu betonen, dass es bei der Bestimmung des PSA-Werts nicht um eine systematische, rein altersbezogene Reihenuntersuchung geht, wie es der bedauerlicherweise verwendete Begriff Screening impliziert, sondern um einen wesentlichen Grundstein für eine risikoadaptierte, individualisierte Prostatakarzinom-Früherkennung im Sinne einer nicht organisierten, opportunistischen Früherkennung nach leitliniengerechter Aufklärung mit partizipativer Risiko-Nutzenabwägung durch den Urologen. Ebendieses individuelle Vorgehen und die gemeinsame Entscheidung von qualifiziertem Urologen und Patient führen zu einem differenzierten Einsatz der PSA-Bestimmung, der falsch-positive Befunde sowie Überdiagnosen und -therapien auf ein in der Onkologie vertretbares Maß minimiert“, erklärte DGU-Präsident Prof. Arnulf Stenzl. Außerdem lasse der G-BA bei seiner Bewertung den vermehrten Einsatz der aktiven Überwachung beim Prostatakarzinom mit niedrigem Risikoprofil unberücksichtigt.Die aktuelle G-BA-Entscheidung steht am Ende eines zweijährigen Entscheidungsprozesses, der durch einen Antrag der Patientenvertretung im G-BA, namentlich dem BPS vom 29.10.2018, initiiert wurde.
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