Deutsche Kardiologen und Internisten: Gesundes-Herz-Gesetz ist ein guter Anfang

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Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und acht weitere medizinische Fachgesellschaften unterstützen nachdrücklich die im „Gesundes-Herz-Gesetz“ verfolgten Ziele. Bei der Primär- und Verhältnisprävention gebe es aber weiteres Gestaltungspotential.

Der Entwurf zum Gesetz zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz, GHG) enthält viele Vorschläge, die mangelnde Früherkennung von Risikofaktoren und die Prävention in Deutschland zu verbessern. Die DGK begrüßt daher in ihrer aktuellen, dem Bundesgesundheitsministerium vorliegenden Stellungnahme ausdrücklich die Ziele des Gesetzes. Dem schließen sich die herzmedizinischen Fachgesellschaften der Nationalen Herz-Allianz, die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) sowie der Deutsche Rat für Wiederbelebung (GRC) an.

Evidenz-basierte Präventions- und Behandlungsmaßnahmen

Die von acht Fachgesellschaften unterstützte Stellungnahme der DGK schätzt auf Basis der wissenschaftlichen Evidenz – knapp 60 Quellen zu wissenschaftlichen Arbeiten, Leitlinien und Studien bilden den Anhang der Stellungnahme – die geplanten Maßnahmen ein und ergänzt beziehungsweise konkretisiert die Vorschläge des Gesetzesentwurfes.

Mit der Aufnahme von Lipid-Screenings in die U9-Untersuchung bei Kindern – statt in die im Gesetzesentwurf geplante J1-Untersuchung – könne einfach, kostengünstig und zuverlässig eine Familiäre Hypercholesterinämie (FH) entdeckt und in diesen seltenen Fällen eine gezielte Therapie eingeleitet werden, betont die DGK. Die FH ist mit einer Prävalenz von 1:250 eine der häufigsten Erbkrankheiten. Betroffene haben auch trotz eines gesunden Lebensstils hohe LDL-Cholesterinwerte und laut Experten schon ab einem Alter von 35 Jahren ein erheblich gesteigertes Herzinfarktrisiko. Aufgrund der hohen Teilnahmerate von 98 Prozent plädiert die DGK für die U9-Untersuchung als bestgeeigneten Zeitpunkt, um möglichst viele Kinder zu identifizieren. Nach einer kostengünstigen Cholesterinbestimmung folgt in Verdachtsfällen eine genetische Diagnostik. Bestätigt sich so die Verdachtsdiagnose, profitieren diese Kinder von einer medikamentösen Therapie, welche frühzeitige Herzinfarkte vermeidet.

Prinzipiell, so die Fachgesellschaften, sei festzuhalten, dass eine grundsätzliche, konsequente Behandlung des Bluthochdrucks wie auch von erhöhten Blutfettwerten ein niedrigeres Risiko für Atherosklerose bedeuten. Mit einer Vielzahl blutdrucksenkender Medikamente wie mit Statinen würden prinzipiell kostengünstige, gut verträgliche und erwiesen wirksame Medikamentengruppen zur Behandlung dieser in der Bevölkerung weit verbreiteten Risikofaktoren zur Verfügung stehen. Die DGK begrüßt diesbezüglich den Vorstoß, Hochrisikopatientinnen und -patienten leitliniengerecht Statine zukünftig besser zugänglich zu machen. Sie betont aber auch, dass die Entscheidungsprozesse für die Versorgung beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) liegen. Dieser fälle sein Urteil unter Berücksichtigung der Grundsätze der evidenzbasierten Medizin und des aktuellen Forschungsstands.

Die DGK unterstützt außerdem die geplanten „Herz-Check-ups“ im Erwachsenenalter, um kardiovaskuläre Risikofaktoren zu erkennen und zu behandeln. Mit Verweis auf die SCORE2-Berechnung und die aktuelle Studienlage plädiert die DGK allerdings dafür, diese ab dem 40. Lebensjahr durchzuführen.

GHG ist ein erster wichtiger Meilenstein auf dem Weg zu einem höheren Ziel

„Das Gesundes-Herz-Gesetz gehört zu den wichtigsten gesundheitspolitischen Vorhaben der letzten Jahrzehnte“, heißt es in der Stellungnahme. DGK-Präsident Prof. Dr. Holger Thiele ergänzt: „Das GHG kann entscheidend dazu beitragen, die Prognose von Herz-Kreislauferkrankungen hierzulande zu verbessern. Dennoch gibt es aus unserer Sicht noch einige zusätzliche Punkte, die wir uns für den finalen Gesetzestext wünschen würden.“

Vor allem die Primär- und Verhältnisprävention fänden im GHG noch zu wenig Berücksichtigung. Der Gesetzesentwurf sei ein guter Anfang, aus Sicht der DGK sollte er allerdings nur der Ausgangspunkt für eine umfassende, kardiovaskuläre Gesundheitsstrategie für Deutschland sein und daher ganz besonders von den folgenden Maßnahmen flankiert werden:

  • Das Problem des Tabakkonsums müsse klarer adressiert werden und mehr Maßnahmen ergriffen werden, um den Tabakkonsum drastisch zurückzudrängen.
  • Konsequente Lebensstilmodifikation sollte bereits im Kindesalter, idealerweise im Schulunterricht integriert beginnen. Hierzu gehört Aufklärungsarbeit zur Schädlichkeit von bestimmten Nahrungsmitteln, gesundes Schulessen und Förderung eines aktiven Lebensstils.
  • Realisierung von Maßnahmen zur Steigerung der Laienreanimationsquote. Allein durch konsequente und richtige Herzdruckmassagen durch Laien zur Überbrückung der Zeit, bis der Rettungsdienst eintrifft, ließen sich 10.000 Menschen pro Jahr zusätzlich retten.

Zusammenfassend wird in der Stellungnahme betont, der Entwurf dürfe keineswegs isoliert betrachtet werden, sondern der Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Herz-Kreislauf-Gesundheit sein und schlussendlich in eine nationale kardiovaskuläre Gesundheitsstrategie münden.