Deutsche Krankenhausgesellschaft zur Unterzeichnung des AOP-Vertrags13. Januar 2023 Symbolbild.©momius-stock.adobe.com Laut der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) müssen ambulante Versorgungsmöglichkeiten an den Krankenhäusern weiter ausgebaut werden. Der GKV-Spitzenverband, die DKG und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben zentrale Weichenstellungen getroffen, um die Ambulantisierung voranzutreiben. Dazu einigten sich die Selbstverwaltungspartner auf die Weiterentwicklung des Katalogs für ambulante Operationen (AOP-Katalog) und unterzeichneten den aktualisierten AOP-Vertrag. Damit gehen sie einen wichtigen Schritt, um das ambulante Potential der Kliniken besser zu nutzen. 208 neue OPS-Kodes sind im Katalog enthalten. Für Patientinnen und Patienten ergeben sich nunmehr fast 3100 Leistungen, die vor allem ambulant im Krankenhaus, aber auch im niedergelassenen Bereich durchgeführt werden können. „Die Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen hat mit dieser Einigung erneut eindrucksvoll bewiesen, dass sie handlungsfähig ist und wichtige Weiterentwicklungen im Konsens und im Interesse der Patientinnen und Patienten umgesetzt. Der Ambulantisierungsprozess ist damit aber keineswegs abgeschlossen, sondern wird im Jahr 2023 in gemeinsamen Verhandlungen fortgesetzt. Aus Sicht der DKG wird es dabei vor allem darum gehen, nach internationalem Vorbild die notwendigen Rahmenbedingungen für komplexere klinisch-ambulante Behandlungen am Krankenhaus zu schaffen“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG. Der Gesetzgeber hat die gemeinsame Selbstverwaltung beauftragt, den bestehenden AOP-Katalog zu erweitern. Dazu wurde ein Gutachten beim IGES-Institut beauftragt. Ein wesentliches Ergebnis dieses Gutachtens ist die Erkenntnis, dass in Deutschland im internationalen Vergleich ein beachtliches ambulantes Potential an Behandlungen existiert, die zurzeit überwiegend vollstationär am Krankenhaus erbracht werden. Wichtig ist zu betonen, dass die Frage, ob eine Leistung ambulant erbracht werden kann, sich nach der individuellen Situation der Patienten richten muss. Dazu werden Kontextfaktoren definiert, die beispielsweise die Lebenssituation, eventuelle Pflegebedürftigkeit oder eine Multimorbidität berücksichtigen.
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