Deutscher Ärztetag folgt bei der GOÄ-Novellierung den Positionen der Berufsverbände und Fachgesellschaften11. Mai 2018 Die Vostandsmitglieder des SpiFa Hans Friedrich Spieß (l.) und Christian Albring (Fotos: SpiFa) Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt den Beschluss des Deutschen Ärztetages zur Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Mit großer Mehrheit ist der 121. Deutsche Ärztetag 2018 den Positionen der Berufsverbände und Fachgesellschaften vollumfänglich gefolgt. Mit insgesamt sieben Änderungsanträgen sowie zwei weiteren Anträgen zur Unterstützung der Beschlusslage des 120. Deutschen Ärztetages 2017 wurde der Leitantrag des Vorstandes der Bundesärztekammer angepasst und anschließend einstimmig angenommen. „Wir danken Herrn Dr. Reinhardt, Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Gebührenordnungskommission der Bundesärztekammer ausdrücklich für seine Arbeit bei der Novellierung der GOÄ. Der Vorstand der Bundesärztekammer ist mit diesem Beschluss gegenüber der Politik handlungsfähig geblieben und kann auf Basis einer solchen ärztlichen GOÄ eine zukunftsweisende Zusammenarbeit gegenüber dem Bundesminister für Gesundheit anbieten. Voraussetzung bleibt, dass auch in Zukunft das duale Versicherungssystem erhalten bleibt und keine Einheitsgebührenordnung von der Politik beschlossen wird“, bewertet Dr. Hans-Friedrich Spies, Vorstandsmitglied des SpiFa, den Beschluss des Deutschen Ärztetages 2018. Dr. Christian Albring, Vorstandsmitglied des SpiFa und Delegierter des Deutschen Ärztetages 2018 ergänzt hierzu: „Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 hat mit dem Beschluss möglichen Bestrebungen von ordnungspolitischen Eingriffen und Gedankenspielen um eine GOÄ-unabhängige Einheitsgebührenordnung erneut eine Absage erteilt.“ Zum Hintergrund: Mit Beschluss des 120. Deutschen Ärztetages 2017 hat der Deutsche Ärztetag einer Weiterleitung eines Entwurfs einer Gebührenordnung Ärzte nur unter der Maßgabe zugestimmt, dass der Gesetzgeber keine Eingriffe in das duale Krankenversicherungssystem in Deutschland, bestehend aus privater und gesetzlicher Krankenversicherung, vorzunehmen. Aufgrund der aktuellen Vorhaben der Bundesregierung zur Einsetzung einer Kommission zur Modernisierung des ärztlichen Vergütungssystems (GOÄ) sowie des Honorarverteilungsmaßstabes (EBM) hat der 121. Deutsche Ärztetag 2018 seine Position aus 2017 erneut bekräftigt und den Vorstand der Bundesärztekammer zur Fortführung der Arbeiten an der Novellierung der GOÄ beauftragt.
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