DFG fordert Verbesserung bei Genehmigungsverfahren für Tierversuche5. September 2018 Foto: © filin174 – Fotolia.com Verfahrensprobleme gefährden einheitliche Tierschutzstandards und biomedizinische Forschung in Deutschland. Die Senatskommission der DFG legt eine Stellungnahme vor. Die deutsche Hochschulmedizin schließt sich den Forderungen der DFG an. Seit der Novellierung des Tierschutzgesetzes 2013 in Deutschland sind erhebliche Probleme in der Praxis der Genehmigungsverfahren für Tierversuche zu beobachten. Diese behindern das Ziel der Förderung einheitlicher Tierschutzstandards und haben negative Folgen für die biomedizinische Forschung in Deutschland. Zu diesem Ergebnis kommt die Ständige Senatskommission für tierexperimentelle Forschung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) nach einer bundesweiten Umfrage und mehreren Gesprächsrunden mit Expertinnen und Experten. Die Senatskommission fordert deshalb in einer jetzt vorgelegten Stellungnahme Verbesserungen bei der Umsetzung der Genehmigungsverfahren für Tierversuche und ruft zu einer gemeinsamen Anstrengung aller Akteure auf. Bei der Genehmigung von Tierversuchen identifiziert die Senatskommission in ihrer Stellungnahme insbesondere drei Probleme: Die Abwicklung der Verfahren überschreite deutlich die gesetzliche Bearbeitungsfrist, der administrative Aufwand sei stark gestiegen und es herrsche Rechtsunsicherheit in Sach- und Verfahrensfragen. Diese Verfahrensprobleme liefen dem Ziel, höchste Standards des Tierschutzes in der tierexperimentellen Forschung bundesweit einheitlich umzusetzen, entgegen und hätten gravierende Auswirkungen auf die Wissenschaft: Durch die Verzögerung von Forschungsprojekten würden wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn und biomedizinischer Fortschritt behindert, die internationale Konkurrenzfähigkeit des Forschungsstandorts Deutschland sei beeinträchtigt und die Wettbewerbsbedingungen innerhalb des Bundesgebiets ungleich, warnt die Senatskommissio in ihrer Stellungnahme. Nicht zuletzt würden Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in frühen Karrierestadien benachteiligt. Zur Verbesserung der aktuellen Situation liefert die Stellungnahme Empfehlungen für verschiedene Adressatengruppen: Von den zuständigen Behörden und Ministerien in Bund und Ländern fordert die Senatskommission die strikte Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bearbeitungsfrist, die Schaffung von Rechtssicherheit durch eine nationale Harmonisierung der Genehmigungsverfahren, die Vermeidung administrativer Hürden, die keinen Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzes liefern, sowie eine wissenschaftsadäquate Gestaltung der Verfahren. Zugleich appelliert die Kommission an die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Anträge sorgfältig auszuarbeiten, Rückfragen zügig zu beantworten und sich in den beratenden Tierschutzkommissionen sowie in weiteren Beratungsgremien zu engagieren. Universitäten und Forschungseinrichtungen sollten darüber hinaus Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Genehmigungsanträge weiterentwickeln und ausreichende Kapazitäten bei Personal und Infrastruktur sicherstellen. „Wir fordern Bund und Länder dazu auf, die Verfahrensprobleme zu beseitigen und klare Abläufe zu schaffen“, sagt die Vorsitzende der Senatskommission der DFG, Prof. Brigitte Vollmar. „Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Universitäten und Forschungseinrichtungen müssen ihrerseits alles dafür tun, dass die Genehmigungsverfahren zügig und professionell ablaufen.“ Um diesen Wandel herbeizuführen, sei ein intensiver Dialog zwischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Tierschutzbeauftragten und Behörden sowie Ministerien auf Bundes- und Länderebene nötig. Die Senatskommission sei gerne bereit, den Dialog zu unterstützen und ihre Expertise einzubringen, so Vollmar. Die Deutsche Hochschulmedizin (MFT) schließt sich den Forderungen der DFG an: „Die momentanen Verfahrensprobleme sind nicht im Sinne der Förderung einheitlicher Tierschutzstandards. Sie behindern den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn. Hier brauchen wir dringend Einheitlichkeit und Klarheit. Helfen würde die Novelle der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift, die seit 2013 auf eine Aktualisierung an das jetzt geltende Gesetz wartet“, betont MFT-Präsidiumsmitglied Ingo Autenrieth.
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