DFG überarbeitet Empfehlungen und Verfahrensordnung zu guter wissenschaftlicher Praxis8. Juli 2019 Foto:©vectorfusionart/ Adobe Stock Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat ihre Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis sowie die Verfahrensordnung zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten (VerfOwF) grundlegend überarbeitet. Der neue Kodex „Leitlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis“ formuliert die angemessenen Standards für wissenschaftliches Arbeiten; die 19 Leitlinien gehen deutlich über die Empfehlungen der bisherigen Denkschrift hinaus. „Der Kodex soll es den Adressaten, also den Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie den Leitungen von Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen ermöglichen, ihre Handlungen, internen Strukturen und ihre Prozesse an den Leitlinien auszurichten“, sagte DFG-Vizepräsidentin Prof. Marlis Hochbruck, die Vorsitzende der im August 2018 für die Überarbeitung eingerichteten zehnköpfigen Expertenkommission. „So soll eine Kultur der wissenschaftlichen Integrität in den wissenschaftlichen Einrichtungen verankert werden, die weniger von den Verstößen gegen die gute wissenschaftliche Praxis her gedacht wird als vom Berufsethos der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.“ Laut DFG ist der Kodex ist modular angelegt und gliedert sich in drei Ebenen: Auf der ersten finden sich die eigentlichen Leitlinien im Wortlaut, die zweite Ebene enthält ausführlichere Erläuterungen zu diesen. Die Inhalte dieser beiden Ebenen werden auch in gedruckter Form veröffentlicht. Die dritte Ebene wird hingegen als dynamisches Dokument auf der Webseite der DFG zur Verfügung gestellt werden. Sie wird fachspezifische Ausführungen, Fallbeispiele und FAQs enthalten und ab Herbst 2019 detailliert konzipiert werden. „Gerade die dritte Ebene bietet die Möglichkeit, flexibel auf neue Entwicklungen einzugehen und wird so der Dynamik des Themenfelds gerecht“, unterstrich Hochbruck. „Sie soll im Zusammenwirken mit den Hochschulen und außerhochschulischen Einrichtungen, den Mitgliedsorganisationen der Allianz, dem Gremium „Ombudsman für die Wissenschaft“ und weiteren Akteuren kontinuierlich erarbeitet werden. Damit soll ein aktuelles Referenzwerk für die deutsche Wissenschaftslandschaft entstehen.“ Mit Inkrafttreten des Kodex müssen alle Hochschulen und außerhochschulischen Forschungseinrichtungen die 19 Leitlinien rechtsverbindlich umsetzen, um Fördermittel durch die DFG erhalten zu können, wie die DFG mitteilte. Neben der Reform der Denkschrift habe die eingesetzte Expertenkommission auch die Verfahrensordnung der DFG zum Umgang mit wissenschaftlichem Fehlverhalten überarbeitet. So seien insbesondere die Tatbestände wissenschaftlichen Fehlverhaltens sowie die Vorschriften zum Ablauf des Verfahrens präzisiert worden. Anlass für die Überarbeitungen seien insbesondere die vielfältigen Veränderungen im wissenschaftlichen Arbeiten, bedingt etwa durch den digitalen Wandel sowie durch Entwicklungen im Publikationswesen, so die DFG.
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