DGAI zum KHVVG: Anästhesiologische und intensivmedizinische Kosten als separate Vorhaltekosten ausgliedern3. Mai 2024 Die Vorhaltung anästhesiologischer und intensivmedizinischer Ressourcen ist für nahezu die gesamte stationäre Versorgung essenziell, macht die DGAI deutlich (Foto: ©Dr. Christian Hermanns/DGAI) In ihrer Bewertung des Entwurfs zur Krankenhausreform begrüßt die DGAI grundsätzlich die beabsichtigten Ziele, betont jedoch die Notwendigkeit von Anpassungen, um eine optimale Versorgung sicherzustellen. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. (DGAI) hat in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG) drei Hauptkritikpunkte hervorgehoben: die unzureichende Berücksichtigung anästhesiologischer Kosten in den geplanten Vorhaltevergütungen, sozialversicherungsrechtliche Hürden bei der Ambulantisierung und fehlende Regelungen zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung. Die Stellungnahme wurde gemeinsam mit vielen anderen Stellungnahmen medizinischer Fachverbände über die AWMF im Rahmen der Anhörung zum Referentenentwurf eingereicht. Die Fachgesellschaft kritisiert, dass das Fachgebiet Anästhesiologie im vorliegenden Entwurf nicht in seinem gesamten Leistungsspektrum (Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin) berücksichtigt wurde. Die Vorhaltung anästhesiologischer und intensivmedizinischer Ressourcen sei jedoch für nahezu die gesamte stationäre Versorgung essenziell. Die DGAI fürchtet eigenen Angaben zufolge, dass aufgrund der nicht umsetzbaren Abbildung der Anästhesiologie im Leistungsgruppenmodell und der schwierigen Abgrenzung der Leistungsgruppe Intensivmedizin zu nahezu allen anderen Leistungsgruppen eine nicht absehbare Fehlallokation von Vorhaltekosten dieser Bereiche resultieren könne. Daher schlägt die Fachgesellschaft schlägt vor: Um das daraus entstehende Risiko einer Unterfinanzierung von anästhesiologischen Fachabteilungen und der Intensivmedizin zu verhindern, sollten anästhesiologische und intensivmedizinische Kosten als separate Vorhaltekostenanteile zusätzlich zu den sonstigen Vorhaltekostenanteilen ausgegliedert werden. Die im Entwurf vorgesehenen Förderbeiträge für bestimmte Fachbereiche begrüßt die DGAI grundsätzlich, hält den Betrag von 30 Millionen Euro für die gesamte Intensivmedizin jedoch für zu gering, um spürbare Effekte auf die intensivmedizinische Versorgung bzw. Refinanzierung zu erzielen. Zusätzlich übt die DGAI Kritik an den geplanten Regelungen zur Ambulantisierung. Neu einzuführende sektorübergreifende Versorgungseinrichtungen sollen einen wesentlichen Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen darstellen. Der Referentenentwurf sieht für diese Einrichtungen die Kooperationen zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern vor, die aus Sicht der DGAI jedoch an sozialversicherungsrechtlichen Hürden scheitern werden. Die gesetzlich intendierten Kooperationen im Gesundheitswesen zur Überwindung von Sektorengrenzen bedürfen daher flankierender Regelungen in den entsprechenden Sozialgesetzgebungen, heißt es in der Stellungnahme. Konkrete Vorschläge dazu hat die DGAI beigefügt. Zudem vermisst die DGAI vom Gesetzgeber eine Aussage bzw. Regelungen zur Refinanzierung von Kosten der ärztlichen Weiterbildung. „Schon im bisherigen Finanzierungssystem spielen Ressourcen, die zur Weiterbildung junger Kolleginnen und Kollegen notwendig sind, eine nur untergeordnete und wenig differenziert betrachtete Rolle“, kritisiert die DGAI. Einarbeitung, Supervision sowie die notwendige Durchführung von zeitaufwändigen Qualifizierungsmaßnahmen führten neben dem bereits heute vorhandenen Fachkräftemangel in Weiterbildungskliniken selbst bei numerischer Vollbesetzung permanent zu einer de facto Unterbesetzung im ärztlichen Bereich. Die DGAI fordert den Gesetzgeber daher dringend dazu auf, die Rahmenbedingungen und Inhalte der ärztlichen Weiterbildung bei der Ausdifferenzierung des Gesetzes zu berücksichtigen und Maßnahmen zur Evaluation und auskömmlichen Refinanzierung der entsprechenden Kosten zu ergreifen. Die Neuausrichtung des Leistungsgruppenausschusses, die keine Parität zwischen Vertretern der Krankenversicherungen, der Krankenhäuser und der Ärzteschaft vorsieht, wird ebenfalls kritisiert. Positiv bewertet die DGAI hingegen die Berücksichtigung von Koordinierungs- und Vernetzungsaufgaben von Krankenhäusern sowie die Nennung telemedizinischer Systeme im Entwurf. Auch die geplante Einrichtung eines Strukturfonds zur Finanzierung von Strukturänderungen der stationären Versorgung wird ausdrücklich begrüßt. Die Stellungnahme der DGAI soll dazu beitragen, dass der Gesetzesentwurf im Sinne einer hochwertigen und bedarfsgerechten Versorgung weiterentwickelt wird.
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