DGCH: Organspenderegister kann den Organmangel nicht beheben – dafür braucht es die Widerspruchslösung14. März 2024 Symbolfoto: ©MQ-Illustrations/stock.adobe.com Am 18. März 2024 nimmt das Organspenderegister seine Arbeit auf. Damit soll nach dem Willen der Bundesregierung die Zahl möglicher Organspenderinnen und -spender erhöht werden. Doch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) erwartet dadurch keine wesentliche Verbesserung. „Nur, weil nun etwas in ein Register eingetragen werden kann, erklären sich nicht automatisch mehr Menschen zur Organspende bereit“, meint DGCH-Generalsekretär Prof. Thomas Schmitz-Rixen. Vielmehr hält die chirurgische Dachgesellschaft die Einführung der Widerspruchslösung in Kombination mit verstärkter Aufklärung der Bevölkerung für dringend notwendig. „Das bisherige Verfahren, die erweiterte Zustimmungslösung, hat erwiesenermaßen nicht den gewünschten Erfolg bei Organspenden gebracht“, betont Schmitz-Rixen. Bedarf in Deutschland ist groß Beinahe 8400 Menschen warten in Deutschland auf ein neues Organ. Etwa 6500 von ihnen benötigen eine neue Niere, knapp 900 brauchen eine neue Leber, fast 700 ein neues Herz. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DCSO), die jede Organentnahme in Deutschland begleitet, verzeichnete im Jahr 2023 insgesamt 965 Spender. In den 45 Transplantationszentren wurden bundesweit 2985 gespendete Organe eingepflanzt. „Die Lücke zwischen Spendern und Empfängern ist weiterhin viel zu groß“, bemängelt Schmitz-Rixen. „Mit jedem Tag, der bis zur Transplantation vergeht, verschlechtert sich der Zustand der Betroffenen und damit auch ihre Chancen auf ein gutes Ergebnis“. In Deutschland gilt derzeit die „erweiterte Zustimmungslösung“. Für die Organentnahme nach dem Hirntod eines Menschen ist demnach die aktive Zustimmung des Betroffenen zu Lebzeiten, die Zustimmung eines engen Angehörigen oder eines Bevollmächtigten erforderlich. Ab dem 18. März 2024 kann nun jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist, seinen Willen rechtssicher, freiwillig und kostenlos von zuhause im zentralen Organspenderegister hinterlegen. Voraussetzung ist allerdings, dass man über einen Personalausweis mit Onlinefunktion und PIN (eID) verfügt. Organspenderegister keine ausreichende Lösung Laut einer aktuellen Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov sehen die meisten Menschen das geplante Internetregister für Organspenden positiv (wir berichteten). So schafft es Klarheit für die Angehörigen im Falle eines Hirntods, wenn kein Organspendeausweis auffindbar ist. „Viele Menschen sind zwar zur Organspende bereit, dokumentieren das aber nicht“, so Schmitz-Rixen. „Insofern ist diese Möglichkeit ein Fortschritt.“ Doch gibt der Chirurg zu bedenken, dass Jahre vergehen würden, bis sich eine tragfähige Zahl an Menschen eingetragen habe. Und besonders wichtig: „Es werden damit noch nicht diejenigen als potentielle Organspendende gewonnen, die bisher nicht bereit dazu sind. Hier ist dringend verstärkte Informations- und Aufklärungsarbeit notwendig,“ betont Schmitz-Rixen. Dies sollte eigentlich das derzeit geltende Gesetz zur „Stärkung der Entscheidungsbereitschaft“ leisten. Neben dem Register ist dessen Kernstück eine stärkere Aufklärung. Diese Aufgabe ist den Einwohnermeldeämtern sowie Hausärztinnen und -ärzten zugedacht. „Leider hat dies bisher nicht funktioniert“, stellt Schmitz-Rixen fest. Die Mitarbeitenden in den Einwohnermeldeämtern seien nicht flächendeckend geschult, und die Hausärzteschaft ist mit vielen weiteren Aufgaben belastet. Die Bundesregierung müsse deshalb nachjustieren. „Die Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende muss jedermann und jederfrau erreichen“, bekräftigt Schmitz-Rixen. „Wir brauchen dafür flächendeckende und mehrsprachige Aufklärungskampagnen.“ DGCH fordert Einführung der Widerspruchslösung Dies können aber alles nur hilfreiche Schritte auf dem Weg zu einem neuen Gesetz sein – in Form der Widerspruchslösung, wie sie auch in vielen europäischen Nachbarländern existiert. Für ihre Einführung hatte sich bereits 2018 die Ärzteschaft beim 121. Deutschen Ärztetag mehrheitlich ausgesprochen. Bei einer Widerspruchslösung gelten zunächst alle Menschen automatisch als organspendebereit – es sei denn, sie widersprechen. Auch Prof. Dirk Stippel, Schwerpunktleiter der Transplantation an der Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral-, Tumor- und Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Köln kommentiert: „Ein Register macht aus meiner Sicht nur Sinn in Verbindung mit einer Widerspruchslösung. Mit einer Zustimmungslösung ist so ein Register eher ein bürokratisches Hindernis“. „Wir wünschen uns, dass noch in dieser Legislaturperiode erneut ein Antrag aus dem Parlament heraus im Bundestag beraten wird“, so Schmitz-Rixen. „Wir brauchen eine Kultur der Organspende in Deutschland.“ Denn jede und jeder könne in die Situation kommen, ein neues Organ zu benötigen.
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