DGFG-Bilanz 2017: Mehr als jede zweite Hornhaut vermittelt

Hornhautlamelle für DMEK-Operation (LaMEK) im Viewing-Chamber. Foto: © DGFG

3135 Patienten erhielten im vergangenen Jahr ein Hornhauttransplantat von der Deutschen Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG). 

Durchschnittlich werden nach Angaben der DGFG pro Jahr rund 6000 Hornhauttransplantationen in Deutschland durchgeführt. „Mehr als jede zweite Hornhaut kommt von der DGFG. Wir können mittlerweile bei der Hornhauttransplantation die meisten Anfragen innerhalb weniger Wochen erfüllen“, sagt Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG.
Unter den von der Gesellschaft vermittelten Hornhäuten waren 297 ultradünne Hornhautlamellen für eine spezielle Transplantationstechnik, bei der Ärzte nur eine dünne Schicht der Hornhaut ersetzen müssen. Bei dieser OP-Technik erholt sich die Sehfähigkeit der Patienten deutlich schneller. Das Infektionsrisiko sinkt. Die Präparation der Lamellen erfolgt in der Gewebebank Hannover und der Knappschaftsgewebebank Sulzbach.

Das Engagement der Kliniken in der Gewebespende hat sich laut DGFG deutlich verbessert: Die Anzahl der  bei der Gesellschaft eingegangenen Verstorbenenmeldungen, so heißt es, sei in den vergangenen drei Jahren um mehr als 20 Prozent auf über 32.000 Meldungen in 2017 gestiegen. 2322 Menschen hätten im vergangenen Jahr Gewebe gespendet.
Am meisten Gewebespender gab es im vergangenen Jahr in der Region Nord: 569 Menschen haben in Niedersachsen, Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein Gewebe gespendet. Das stärkste Wachstum konnte die Region Nordrhein-Westfalen verzeichnen: Die Anzahl der Gewebespender hat sich von 229 in 2015 auf 462 in 2017 innerhalb von zwei Jahren mehr als verdoppelt.*

Gewebe, die nach dem Tod gespendet werden können, sind neben Augenhornhäuten, Herzklappen und Blutgefäßen auch Knochen, Sehnen, Bänder und Haut. Aus der Lebend-Gewebespende kommt die Amnionmembran, die bisher in der Ophthalmologie zur Behandlung von Erkrankungen der Augenoberfläche verwendet wird. Im Juli 2017 hat die DGFG laut Mitteilung über das Paul-Ehrlich-Institut eine Indikationserweiterung zur erweiterten Anwendung erhalten: Ärzte können die Amnionmembran fortan auch in der gynäkologischen Chirurgie, Mund-Kiefer-Chirurgie und als temporären Hautersatz bei thermischen Verletzungen und Wundheilungsstörungen einsetzen.

„Unser besonderer Dank gilt den Spendern und ihren Angehörigen“, betont Börgel. Neben der Zustimmung zur Gewebespende spiele auch das Engagement der Krankenhäuser eine entscheidende Rolle. „Nicht jedes Krankenhaus verfügt über eine eigene Gewebebank und ist in der Lage, Gewebespenden zu realisieren. Wir freuen uns, dass sich immer mehr Kliniken in der Gewebespende und im Netzwerk der DGFG engagieren“, hält Börgel fest. Im offenen Netzwerk der DGFG kooperieren zahlreiche Universitätskliniken, kommunale und konfessionelle Krankenhäuser, aber auch große Klinikverbünde. Insgesamt mehr als 80 Kliniken unterstützen die Gewebespende durch die Meldung möglicher Gewebespender. Das Netzwerk kümmert sich um alle gesetzlichen Belange und behördlichen Auflagen zur Gewebespende und ermöglicht so vielen Krankenhäusern die Umsetzung der Gewebespende.

*Alle Angaben zu den Jahreszahlen 2017 sind laut Mitteilung der DGFG vorläufig (Stand 29.12.17).


DGFG

Die DGFG ist eigenen Angaben zufolge eine unabhängige, gemeinnützige Gesellschaft, die seit 1997 die Gewebespende und -transplantation in Deutschland fördert. Auf der Basis des Gewebegesetzes von 2007 sind alle Tätigkeiten und Ablaufprozesse der Gewebespende gesetzlich geregelt. Für alle Gewebezubereitungen gilt das Handelsverbot. Die DGFG vermittelt ihre Transplantate über eine zentrale Vermittlungsstelle mit einer bundesweiten Warteliste. Jede medizinische Einrichtung in Deutschland kann Gewebe von der DGFG beziehen. Gesellschafter sind das Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden, das Universitätsklinikum Leipzig, die Medizinische Hochschule Hannover, die Universitätsmedizin Rostock sowie das Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum Neubrandenburg.
Link: http://www.gewebenetzwerk.de/

Quelle: DGFG