DGFG-Jahresbericht 2024: Rekord bei Aufklärung – Mehr als 10.000 Gespräche zur Gewebespende geführt

Augenhornhauttransplantat in der Gewebebank.Foto.©DGFG

Die Deutsche Gesellschaft für Gewebetransplantation (DGFG) hat ihren Jahresbericht 2024 mit Zahlen zur Gewebespende und -transplantation veröffentlicht.

Gewebespendekoordinatoren und Ärzte führten über 10.000 Aufklärungsgespräche zur Gewebespende und erhielten 4129-mal eine Zustimmung. Trotz eines Rückgangs der Zustimmungsrate von 40,6 Prozent (2023) auf 38,1 Prozent (2024) wurden im Netzwerk der DGFG mehr Gewebespenden realisiert. Insgesamt spendeten 3746 Menschen Gewebe – ein Zuwachs von 6,9 Prozent. Dadurch konnten mit 8369 Transplantaten über zehn Prozent mehr Gewebe als im Vorjahr abgegeben und zahlreichen Patienten neue Lebensqualität ermöglicht werden.

Auch im Jahr 2024 zeigt sich erneut: Gewebespende funktioniert – und hilft tausendfach in Deutschland. Im Jahr 2024 erreichten die DGFG 57.067 Meldungen potenzieller Spenderinnen und Spender aus mehr als 330 medizinischen Einrichtungen. Dank der 3746 Spendern und dem Einsatz engagierter Klinikpartner, Gewebespendekoordinatoren und Ärzte konnte die DGFG so viele Gewebespenden realisieren wie noch nie zuvor. Mit einem Zuwachs von zehn Prozent prozessierten die 14 Gewebebanken im Netzwerk 8369 Transplantate, darunter 5488 Augenhornhäute, die erfolgreich zur Transplantation an Patientinnen und Patienten abgegeben werden konnten.

„Hinter jeder realisierten Spende, hinter jedem vermittelten Transplantat steht ein Mensch mit seinen Angehörigen. Wir sind dankbar, den Spendenwunsch der Verstorbenen in unserem starken Netzwerk erfüllen zu können und – dank des Einsatzes vieler engagierter Partner:innen – bundesweit einen wichtigen Beitrag zur medizinischen Versorgung von Patient:innen leisten zu können“, erklärt Martin Börgel, Geschäftsführer der DGFG.

Erstmals mehr als 10.000 Gespräche geführt

Im Rahmen einer Gewebespende findet stets ein Gespräch mit den Angehörigen statt, um neutral über die Möglichkeit zu einer Gewebespende aufzuklären und den Willen der oder des Verstorbenen zu eruieren. Eben solche Gespräche haben die Ärzte und Koordinatoren der DGFG im Jahr 2024 erstmals über 10.000-mal geführt. Jedoch basiert die Entscheidung zur Gewebespende noch immer überwiegend auf dem mutmaßlichen Willen der Verstorbenen – im Falle der Zustimmung bei 67,7 Prozent und im Falle einer Ablehnung bei 63,2 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen: Der Wille der Verstorbenen ist den Angehörigen häufig nicht bekannt. Nur ein Gespräch zu Lebzeiten, ein Eintrag in das Organspenderegister oder ein ausgefüllter Organ- und Gewebespendeausweis können die Angehörigen entlasten und Sicherheit in der Entscheidungsfindung geben.

Weniger Gewebespenden bei Organspenden erschweren die Versorgung mit Herzklappen

Trotz des Erfolges der Spendenzahlen bleibt die Lage angespannt: die allgemeine Spendenbereitschaft sinkt und der Mangel an Herzklappen erfordert weiterhin Handlungsbedarf. Noch immer stammt, mit 83 Prozent, der Großteil an Herzklappen und Blutgefäßen von Organspendern. Der leichte Rückgang in der Anzahl an Organspenden von 965 im Jahr 2023 auf 953 in 2024 führte dementsprechend auch in der Spende dieser sogenannten kardiovaskulären Gewebe (KVG) zu einem Rückgang von 253 KVG-Spenden im Jahr 2023 auf 195 in 2024. Nicht einmal jede zweite Anfrage nach einer Herzklappe konnte im vergangenen Jahr bedient werden. Oft müssen Ärzte deshalb auf künstliche oder biologische Alternativen mit teilweise schlechteren Heilungschancen und Prognosen zurückgreifen. Die DGFG setzt sich daher für den Ausbau des Spendenprogramms nach Herz-Kreislauf-Tod ein.

DGFG appelliert an neue Bundesregierung

Seit dem 18. März 2024 können Bürger unter www.organspende-register.de ihren Willen zur Organ- und Gewebespende online festhalten. Eine direkte Anbindung von Gewebespendeeinrichtungen an das Register war in der letzten Ausbaustufe geplant und politisch wie technisch nahezu umgesetzt. Ein Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums sah vor, dass Einrichtungen künftig online prüfen können, ob eine Einwilligung zur Gewebespende vorliegt. Das Verfahren war bereits weit fortgeschritten, scheiterte jedoch am Regierungsbruch. Somit ist es Gewebeeinrichtungen noch immer nicht möglich, das Register im potenziellen Spendefall abzurufen, um den Einwilligungsstatus einer verstorbenen Person einzusehen. Die DGFG appelliert deshalb an die neue Regierung, das Gesetzänderungsverfahren wiederaufzunehmen, um den nächsten Schritt hin zu mehr Klarheit, Effizienz und Sicherheit im Prozess der Gewebespende zu machen.