DGHO zum ALBVVG: Wichtige Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung mit Krebsmedikamenten

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Am 23. Juni 2023 wurde das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) vom Deutschen Bundestag in 3. Lesung verabschiedet. Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie (DGHO) hat dies nun kommentiert.

Die Zahl der Liefer- und Versorgungsengpässe bei Krebsmedikamenten habe im vergangenen Jahr deutlich zugenommen, unterstreicht die DGHO. Vor allem die Engpässe bei dem Brustkrebsmedikament Tamoxifen und bei Calciumfolinat, einem Medikament zur Behandlung von Bauchspeicheldrüsen- und Darmkrebs, hätten große Unsicherheit ausgelöst. Bei diesen beiden Arzneimitteln sei die Versorgung zusätzlich durch Hamsterkäufe erschwert worden. Jeweils nach Bekanntwerden der Lieferengpässe hätten Apotheken, aber auch Betroffene, damit die bereits knappen Reserven weiter reduziert.

Das am 23. Juni 2023 vom Deutschen Bundestag in 3. Lesung verabschiedete ALBVVG enthält ein Paket unterschiedlicher Maßnahmen. Für Krebsmedikamente sind drei Regelungen von besonderer Bedeutung:

– Verlängerung der Pflicht zur kontinuierlichen und versorgungsnahen Bevorratung von patentfreien Arzneimitteln für sechs Monate,
– Etablierung eines Frühwarnsystems für drohende, versorgungsrelevante Lieferengpässe beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM),
– Diversifizierung der Lieferketten bei Antibiotika.

Die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften, die sich mit der Erforschung von Krebskrankheiten und der Krebsversorgung beschäftigen, und die Organisationen der Krebsselbsthilfe begrüßen diese Maßnahmen. Die nun vorgesehene Bevorratung von unverzichtbaren Arzneimitteln über sechs Monate hätte den Versorgungsengpass bei Tamoxifen verhindert. Hedy Kerek-Bodden, Vorsitzende des Hauses der Krebs-Selbsthilfe in Bonn: „Krebspatientinnen und -patienten haben große Angst, dass ihr vielleicht lebensrettendes Medikament auf einmal nicht mehr verfügbar ist. Das Wissen um einen sicheren Vorrat kann das Gefühl der Sicherheit wiederherstellen.“

Prof. Hermann Einsele, Geschäftsführender Vorsitzender der DGHO, begrüßt auch die neuen Regelungen zu Antibiotika: „Infektionen gehören zu den häufigsten Komplikationen einer intensiven Krebstherapie. Die sichere Versorgung mit Antibiotika, auch mit Reserveantibiotika für resistente Erreger, ist für die supportive Therapie im ambulanten und im stationären Bereich unverzichtbar.“

Allerdings weisen die wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften auch darauf hin, dass nicht alle im Vorfeld diskutierten Vorschläge in das Gesetz aufgenommen wurden. Dazu gehören nachhaltige Maßnahmen für kurze Lieferketten und die Diversifizierung der Anbieter bei Rabattverträgen über die Antibiotika hinaus. Die nächsten Monate müssten zeigen, ob die jetzt beschlossenen Regelungen ausreichend und wirksam sind, so die DGHO.