DGIM begrüßt Karlsruher Urteil zum Numerus clausus für Medizinstudenten19. Dezember 2017 Foto: © contrastwerkstatt/Fotolia Experten der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) unterstützen die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) in Karlsruhe, den Numerus Clausus für das Studium der Humanmedizin auszusetzen – nicht nur, um dem drohenden Ärztemangel entgegenzuwirken. Den Herausforderungen der Zukunft könne und müsse die Medizin mit Personal entgegentreten, das sich durch breit aufgestellte persönliche und fachliche Fähigkeiten auszeichnet, heißt es seitens der DGIM. Dies lasse sich mit der Abiturnote nur in Teilen abbilden. Die bisherige Auswahl der Studierenden in der Medizin über den Numerus Clausus habe nicht nur die durch das Grundgesetz gewährte Berufsfreiheit eingeschränkt, sondern es auch schwerer gemacht, ausreichend Fachkräfte für den Arztberuf zu finden. Am NC hält die DGIM insbesondere die Eingrenzung auf gute schulische Leistungen für problematisch. „Der Medizinerberuf ist geprägt von Menschlichkeit und persönlicher Motivation, beides kann eine Abiturnote nur eingeschränkt abbilden“, sagt Prof. Ullrich R. Fölsch, Generalsekretär der DGIM aus Kiel. Viele der an den Universitäten ausgebildeten Mediziner gingen auf dem Weg zum praktizierenden Arzt „verloren“, weil sie sich in der praktischen Patientenversorgung nicht wohl fühlen, heißt es in einer Pressemitteilung der DGIM zur aktuellen Entscheidung des BVG. Diese Ärzte träten in der stationären oder ambulanten Krankenversorgung niemals in Erscheinung. Zudem erklärt die DGIM, dass der Numerus Clausus überproportional vielen Frauen, die im Durchschnitt besser im Abitur abschnitten, den Zugang zum Medizinstudium ermöglicht habe. „Wir brauchen in der Medizin Frauen ebenso wie Männer. Wenn wir die Auswahl der Studierenden verfeinern und neben schulischen Leistungen auch weitere Fähigkeiten wie Empathie und kommunikative Stärke abfragen, bin ich sicher, dass wir hier eine größere Diversität an menschlichen Qualitäten erreichen können. Das kommt sicherlich den künftigen Patienten zu Gute“, so Fölsch. Die Entscheidung des BVG bringe jedoch auch mit sich, dass Universitäten sich nun darauf einstellen müssten, sich bei der Auswahl der Studierenden intensiver einzubringen. Vor allem sei es jetzt wichtig, dafür geeignete, standardisierte Kriterien zu entwickeln. „Als Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin werden wir diesen Prozess intensiv begleiten, mit dem Ziel, die angehenden Mediziner mit Blick auf die künftigen Herausforderungen des Faches auszuwählen und auszubilden“, so Fölsch. Die Auswahl der Studierenden über den Numerus Clausus mit den herkömmlichen habe viele Jahre funktioniert, passe aber nicht mehr zu den heutigen Anforderungen an den Beruf.
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