DGKJ begrüßt Stellungnahme der Regierungskommission zur Geburtshilfe

Der Tag der Geburt ist einer der entscheidensten für die zukünftige Gesundheit eines Menschen. (Foto: © Tomsickova – stock.adobe.com)

Die aktuelle Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung empfiehlt unter anderem die Schaffung eines flächendeckenden Netzes von perinatalmedizinischen Kompetenzverbünden und deren zielgerichtete finanzielle und strukturelle Förderung. Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin unterstützt dies ausdrücklich.

Notfallsituationen für Mutter und Kind rund um die Geburt sind selten, verlangen dann aber das sofortige, routinierte und qualifizierte Teamwork von fachärztlicher, geburtsbetreuender und pflegerischer Expertise. Auf diesen Bedarf geht die Zwölfte Stellungnahme der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung für eine zukünftsfähige flächendeckende geburtshilfliche Versorgung. Sie empfiehlt neben einer Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Personalausstattung auch die Schaffung eines flächendeckenden Netzes von perinatalmedizinischen Kompetenzverbünden und deren zielgerichtete finanzielle und strukturelle Förderung.

Die Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ), Prof. Ursula Felderhoff-Müser, unterstützt die Analyse der Regierungskommission und betont: „Bei Komplikationen rund um die Geburt brauchen Mutter und Kind eine verlässlich abrufbare und stabile Versorgung, die voll und ganz die wissenschaftlichen Qualitätskriterien erfüllt. Angesichts der sich wandelnden Kliniklandschaft sind einheitliche Kriterien und Maßstäbe unabdingbar, um flächendeckend eine zukunftsfähige geburtshilfliche Versorgung aufrecht zu erhalten.“

Um die Geburtshilfe abzusichern, enthielt das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) zusätzlich zu den DRG-Erlösen eine Art Sicherstellungszuschlag für die Jahre 2023 und 2024 in Höhe von jeweils 120 Millionen Euro. Diese wurden von den jeweiligen Bundesländern an einzelne oder alle geburtshilflichen Standorte verteilt. Wenn die Regierungskommission jetzt anmerkt, dies sei „nur eine Zwischenlösung, aber kein geeignetes Instrument, eine dauerhaft effiziente und qualitativ hochwertige flächendeckende geburtshilfliche Versorgung für die Zukunft zu erreichen“, entspreche dies der Sicht der Fachgesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin in Deutschland, erklärte die DGKJ.

„Nur wo Hebammen, Geburtshelferinnen/Geburtshelfer sowie Kinderärztinnen/ Kinderärzte und Kinderkrankenpflege Tür an Tür arbeiten, kann eine erhebliche Verbesserung der Sicherheit und Qualität der Betreuung rund um die Geburt erreicht werden“, hatten die DGKJ, die Deutsche Gesellschaft für Perinatale Medizin (DGPM) und die Gesellschaft für Neonatologie und Pädiatrische Intensivmedizin (GNPI) 2023 in einer gemeinsamen Stellungnahme erklärt. Alle drei Fachgesellschaften verweisen darin darauf, dass gegenwärtig noch immer rund 30 Prozent aller Geburten ohne Vorhaltung pädiatrischer Expertise stattfinden.