DGKJ kritisiert Verabschiedung des KHAG ohne Nachbesserungen

Scrrenshot zur DGKJ-Kampagne #keinKinderspiel. Was als Informationsformat über Social-Media-Kanäle begann, führte zu zahlreichen Rückmeldungen von Ärzten, Studierenden und Pflegenden, die dort ihre Sicht auf die Reformpläne schildern. (Foto: © DGKJ)

Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) reagiert enttäuscht auf das heute vom Bundestag beschlossene Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Denn das Gesetz sei mitsamt „der vielfach kritisierten klaffenden Lücken in den Passagen zur pädiatrischen Versorgung“ verabschiedet worden, erklärte die Fachgesellschaft.

Wenn eine Krankenhausreform primär an Strukturen der Erwachsenenmedizin ausgerichtet sei, bestehe die Gefahr, dass spezifische Bedarfe von kranken Kindern und Jugendlichen nicht hinreichend berücksichtigt werden. Leider hätten sich diese Bedenken, auf die DGKJ und zahlreichen weiteren Fachgesellschaften und Verbänden der Kinder- und Jugendmedizin wiederholt und vernehmlich hingewiesen hatten, durch den Bundestagsbeschluss bestätigt, monierte die DGKJ.

Zwar gebe es das seit 2023 bestehende Sondererlösvolumen von 288 Millionen Euro für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen (§39 KHVVG/KHAG). Dieses Instrument sei jedoch zeitlich befristet und laufe 2028 aus. Aus Sicht der DGKJ ist hier unbedingt eine Verstetigung und Dynamisierung erforderlich – vorzugsweise als Zuschlag zu den r-DRGs mit klarer Bindung an die Versorgung in kinder- und jugendmedizinischen Abteilungen. Nur so lasse sich sicherstellen, dass die besonderen strukturellen Anforderungen der Kinder- und Jugendmedizin dauerhaft abgebildet werden, erklärte die Fachgesellschaft.

Spezialisierte Kinder- und Jugendmedizin nur unzureichend berücksichtigt

Auch bei der Zuordnung von Behandlungen zu Leistungsgruppen sieht die DGKJ Leerstellen im aktuellen Gesetz. So sollte für nicht chirurgische Leistungsgruppen der Erwachsenenmedizin gelten, dass die Versorgung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr grundsätzlich der Pädiatrie zugeordnet wird. Dies würde der fachlichen Realität Rechnung tragen und Fehlanreize vermeiden. Inwieweit dies auf dem Verordnungsweg anzulegen ist, will die DGKJ eigenen Angaben zufolge beim Bundesgesundheitsministerium in Erfahrung bringen.

„Überaus kritisch“ zu bewerten ist laut DGKJ auch die unzureichende Berücksichtigung der spezialisierten Kinder- und Jugendmedizin im Gesetzestext. Sie sei für die Versorgung schwer und chronisch kranker junger Kinder und Jugendlicher von zentraler Bedeutung und sollte auch ausdrücklich als Qualitätsmerkmal benannt werden. „Wenn die tatsächlichen Folgen des KHAG wie verkündet wissenschaftlich evaluiert werden sollen, müssen diese Versorgungsbereiche weiterhin klar definiert und benannt bleiben“, forderte die Fachgesellschaft und kündigte an, das Anliegen einer bestmöglichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen im Bundesgesundheitsministerium, bei Bundestagsabgeordneten und in politischen Gremien weiterhin vehement zu vertreten.

Schließlich sei die medizinische Versorgung von Kindern keine Randfrage der Gesundheitspolitik, sondern eine der zentralen Zukunftsaufgaben unserer Gesellschaft, erklärte die DGKJ.