DGKJCH fordert eine Beibehaltung der Hybrid-DRGs für die Kinder- und Jugendchirurgie3. November 2026 Für bislang ambulante Operationen bei Kindern und Jugendlichen sind neue Regelungen geplant. (Foto: © Alla – stock.adobe.com) Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) fordert eine Beibehaltung der Hybrid-DRGs für die Kinder- und Jugendchirurgie, um Versorgungsstrukturen ohne Zwangsübernachtung beizubehalten. Mit Einführung der Hybrid-DRGs wurde eine sektorengleiche Vergütung geschaffen, bei der ausgewählte operative Leistungen unabhängig davon vergütet werden, ob sie ambulant oder stationär erbracht werden. Die Hybrid-DRGs wurden für Kinder, Jugendliche und Beeinträchtigte im Jahr 2026 ausgesetzt – mit nicht vollumfänglicher Nachbesserung ab Mitte 2026 – und sollen nun 2027 wiedereingeführt werden, um dann 2028 gänzlich abgeschafft zu werden. Allerdings sollen ab 2027 Leistungen im Rahmen der Hybrid-DRG nur noch dann vergütet werden, wenn die betroffenen Kinder und Jugendlichen mindestens eine Nacht im Krankenhaus verbleiben. Nach Ansicht der DGKJCH wird die geplante Neufassung den wirtschaftlichen Druck auf die Kinderchirurgischen Kliniken und Praxen weiter unnötig verstärken und die Versorgung für die betroffenen Kinder und ihre Familie verschlechtern. „Die Neugestaltung der Hybrid-DRGs darf die Versorgungssituation von Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht verschlechtern. Kinder und Jugendliche profitieren von einer ambulanten oder möglichst kurzen stationären Betreuung“, erklärt DGKJCH-Präsident Prof. Guido Seitz. Die geplante Änderung der Hybrid-DRGs widerspreche der Grundidee der sektorengleichen Vergütung, konterkariere sämtliche bisherigen Bemühungen der Ausweitung der Ambulantisierung, verschlechtere die Planungsmöglichkeit für die Leistungserbringer und sei für die Patienten und ihre Familien unverständlich, fasst die DGKJCH zusammen. Die bisherige Idee der Hybrid-DRGs, einen stationären Aufenthalt möglichst kurz zu halten oder gar durch einen ambulanten Eingriff zu vermeiden, werde nun durch eine Zwangsübernachtung ausgehebelt und verhindere Anreize für die Schaffung moderner ambulanter Versorgungsstrukturen. Zusätzlich schränke sie die potenziell bessere Nutzung stationärer Ressourcen ein. Mehr als 40.000 Kinder und Jugendliche müssten somit ab 2027 wieder stationär behandelt werden, damit eine Hybrid-DRG abgerechnet werden könnte, rechnet die Fachgesellschaft vor. „Daseinsvorsorge für zukünftige Generationen“ Die DGKJCH vertritt daher folgende Positionen: 1. Hybrid-DRGs für Kinder und Jugendliche sind als Instrument zur Förderung der medizinisch Ambulantisierung sinnvoll. 2. Eine zwingende Übernachtung zur Erfüllung der Hybrid-DRGs führt zu einer Verschlechterung der angestrebten Ambulantisierung. 3. Der Indikationskatalog muss sich weiterhin an den aktuellen ambulanten Operationen (Leistenherniotomie, Nabelherniotomie, andere Herniotomien, Zirkumzisionen, Metallentfernungen, einfache Osteosynthesen) orientieren. 4. Eine ambulante Behandlung darf gegenüber der stationären Versorgung nicht wirtschaftlich benachteiligt sein. „Diese Versorgungsstrukturen sind eine Form der Daseinsvorsorge für zukünftige Generationen. Dieser Aspekt findet, besonders unter dem Aspekt der signifikanten Geburtenrückgänge, keine ausreichende Betrachtung. Die Kinder- und Jugendmedizin einschließlich der Kinder- und Jugendchirurgie muss frei von ökonomischen Zwängen möglich sein“, erklärt DGKJCH-Pressesprecher Dr. Joachim Suß.
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