DGKL: Medizinische Informationsobjekte als digitale Revolution

Sieht man die ePA als Schrank voller Schubladen, geben die MIOs den Schubladen ihre Namen und legen fest, in welcher Form diese Schubladen befüllt werden dürfen. Bild: ©Rawf8 – stock.adobe.com

Laut der Deutschen Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) gehen mit Einführung der elektronischen Patientenakte (ePa) ab 2025 auch Medizinische Informationsobjekte (MIO) an den Start.

Im DGKL-Interview erläutert Dr. Jakob Adler, Facharzt für Labormedizin, die ePA dürfe keine „digitale Sammlung analoger Information“ sein. Die Informationen müssten in strukturierter, standardisierter und interoperabler Form vorliegen und jede relevante Information müsse als eigenes Datenfeld technisch abrufbar sein − genau daran werde in Form der „Medizinischen Informationsobjekte“ (MIO) gearbeitet.

Adler veranschaulicht die MIOs als quasi digitale Abbilder bereits bestehender „Unterlagen“, wie Impfpass, Mutterheft, U-Hefte für die Vorsorgeuntersuchungen der Kinder usw. Die MIOs bildeten diese Dokumente strukturiert in digitaler Form ab. Dabei würden international gültige und vor allem „maschinenlesbare“ Codierungen verwendet (z.B. LOINVC oder SNOMED-CT) um die Informationen den verschiedenen Softwaresystemen zugänglich zu machen.

Ferner erläutert der Labormediziner die MIOs mit einem Bild: Sehe man die ePA als einen Schrank voller Schubladen, gäben die MIOs den Schubladen ihre Namen und legten fest, in welcher Form diese Schubladen befüllt werden dürfen, damit jeder der reinschaut, mit den Informationen etwas anfangen könne − wobei die Patienten festlegten, wer in welche Schublade hineinschauen dürfe. (sf)