DGNI warnt: Bundes-Klinik-Atlas gefährdet potenziell neurointensivmedizinische Patienten21. Juni 2024 Prof. Patrick Czorlich, Hamburg, kritisiert im Namen des Präsidiums der DGNI, dass im Bundes-Klinik-Atlas auch zeitkritische Erkrankungen wie der Schlaganfall gelistet werden. (Foto: © UKE) Aus Sicht der Deutschen Gesellschaft für NeuroIntensiv- und Notfallmedizin (DGNI) bietet der Bundes-Klinik-Atlas in der aktuellen Version keinerlei Mehrwert für Patienten, sondern führt zu Fehlinformationen. In einer Stellungnahme der DGNI, die von Prof. Patrick Czorlich, Hamburg, im Namen des Präsidiums verfasst wurde, bezeichnet es die Fachgesellschaft als „fahrlässig“, dass der Klinik-Atlas in der ursprünglichen, nichtüberarbeiteten Form „extrem zeitkritische Erkrankungen“ wie den ischämischen Schlaganfall oder die aneurysmatische Subarachnoidalblutung beziehungsweise OPS-Codes für hochspezielle intensivmedizinische Maßnahmen aufführe und so Patienten suggeriere, dass diese so „eine fundierte Entscheidung darüber treffen (können), welches Krankenhaus für ihren individuellen Fall geeignet ist“, heißt es in der Stellungnahme. Bei einer akut lebensbedrohlichen Erkrankung wie einem Schlaganfall entschieden der Rettungsdienst beziehungsweise der Notarzt, welches Krankenhaus geeignet ist, den betroffenen Patienten eine zeitnahe und fachgerechte Behandlung anzubieten. Zudem hänge die Wahl des Krankenhauses oft auch von vorhandenen freien intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten ab, gibt die Fachgesellschaft zu bedenken. In ihrer Stellungnahme fordert die DGNI das BMG daher nachdrücklich auf, im Bundes-Klinik-Atlas lediglich Krankheitsbilder zu berücksichtigen, die es Patienten erlauben, sich „in Ruhe und mit ausreichender Bedenkzeit sowie ohne Gefährdung der eigenen Gesundheit über einzelne Krankenhäuser und deren Kennzahlen zu informieren“. Tatsächlich werden auch in der von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigten und inzwischen veröffentlichten Version des Verzeichnisses, die die Behandlungserfahrung von Kliniken bei vorerst 20 wichtigen Eingriffskomplexen wiedergibt, Schlaganfall-Einheiten gelistet. Weiterhin bemängelt die DGNI, dass der Bundes-Klinik-Atlas aktuell ausschließlich auf Abrechnungsdaten des Institutes für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sowie Daten aus der Qualitätssicherung basiere, die „lediglich einen sehr begrenzten Rückschluss auf tatsächlich erbrachte medizinische Leistungen erlauben“. Hinsichtlich der Angaben zu Größen (z. B. Krankenhäuser, Patientenzahlen) und Verhältnissen (z. B. Pflegepersonal) enthalte der Bundes-Klinik-Atlas aufgrund unangemessener Bezugsgrößen außerdem erhebliche Fehler, so die Kritik der DGNI. Zudem vermutet die Fachgesellschaft eine fehlerhafte Programmierung des Klinik-Atlas, da Kliniken bei demselben Krankheitsbild mit unterschiedlichen Zahlen mehrfach aufgelistet würden. „Der Bundes-Klinik-Atlas ist grundsätzlich ein sehr gutes und unterstützungswürdiges Projekt, sollte in seiner jetzigen Version aber vom Netz genommen werden, bis echte Qualitätskriterien definiert sind, die homogene Einspeisung von Daten gewährleistet ist und Plausibilitätsprüfungen durch Fachexpertinnen und Fachexperten vorgenommen worden sind“, erklärte die DGNI. Patienten sollten bei einer akuten Erkrankung weiterhin den Notruf wählen beziehungsweise das nächstgelegene Krankenhaus aufsuchen. Gerade bei akuten Erkrankungen wie einem Schlaganfall seien in den vergangenen Jahren deutschlandweit effiziente Versorgungsstrukturen aufgebaut worden, die eine zeit- und leitliniengerechte Behandlung sicherstellen. „Eine Aushebelung dieser bewährten Strukturen durch eine Anwendung des Bundes-Klinik-Atlas wäre patientengefährdend!“ (ej)
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