DGP 2024: Bessere Diagnose und Therapie nosokomialer Pneumonien mit neuer Leitlinie25. März 2024 Abbildung: © mi_viri/stock.adobe.com Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP) hat auf ihrem diesjährigen Kongress ein Update der S3-Leitlinie „Epidemiologie, Diagnostik und Therapie erwachsener Patienten mit nosokomialer Pneumonie“ vorgestellt. Das rund 100 Seiten umfassende Papier bündelt neueste Forschungsergebnisse – beispielsweise über Veränderungen bei Krankheitserregern wie Antibiotikaresistenzen – und macht aktuelle Behandlungsempfehlungen für die klinische Praxis zugänglich. Experten von elf weiteren Fachgesellschaften und Institutionen haben unter Federführung der DGP die Aktualisierung erstellt. „Dieses Leitlinien-Update ist eine wichtige Ressource für medizinische Fachkräfte, um nosokomiale Pneumonien zeitgemäßer und noch effektiver zu behandeln“, würdigt DGP-Präsident Prof. Wolfram Windisch die Gemeinschaftsarbeit. Die in das Update eingearbeiteten neuen Erkenntnisse bei der Diagnostik nosokomialer Pneumonien betreffen ganz verschiedene Bereiche. „So wird dazu Stellung bezogen, dass eine bakterielle Multiplex-Polymerase-Kettenreaktion – kurz PCR –, eine gezielte Vervielfältigung von DNA-Sequenzen, nicht routinemäßig eingesetzt werden sollte, weil dafür keine ausreichende Evidenz besteht“, erklärt die Leitlinien-Koordinatorin PD Dr. Jessica Rademacher, Fachärztin für Innere Medizin, Pneumologie und Infektiologie an der Medizinischen Hochschule Hannover. „Neu ist etwa auch eine Empfehlung, wie die Diagnostik speziell bei Intensiv-Patientinnen und -Patienten mit Risiko für eine invasive Aspergillose, einer Pilz-Infektion, aussehen sollte.“ Antibiotika, Hilfe bei der Behandlung, Inhalation, Materialien zur Weiterbildung Auch im Therapie-Kapitel der Pneumonie-Leitlinie gibt es viele wichtige Aktualisierungen. Ein Beispiel ist die Empfehlung, dass eine antibiotische Kombinationstherapie nur bei Patienten mit erhöhtem Risiko für multiresistente Erreger und septischem Schock empfohlen wird. Auch wird beispielsweise geraten, dass inhalative Antibiotikatherapie nicht routinemäßig durchgeführt werden sollte – aber beim Vorliegen multiresistenter gramnegativer Erreger, die gegen andere Substanzen resistent sind, erwogen werden kann. In Bezug auf das Vorgehen bei Re-Evaluation, wenn also bisherige Therapien nicht anschlagen, hält ein neues Kapitel nun Hilfestellungen bereit und zeigt auf, wie in dieser Situation verfahren werden sollte. Hinzugefügt wurde auch ein neues Kapitel, in dem es um „Antibiotic Stewardship“ geht. Als zusätzliche Dokumente wurden der überarbeiteten Leitlinie Empfehlungen zur korrekten Inhalation von Antibiotika auf der Intensivstation, Präsentationsfolien zum Einsatz in Lehrveranstaltungen und Weiterbildungen sowie eine Kurzfassung in deutscher und englischer Sprache zugefügt. Evidenz durch Methodologin bewertet – Patientenvertreter eingebunden „Ein formelles Novum bei dieser Überarbeitung ist, dass wir für die Evidenzbewertung eine professionelle Methodologin eingesetzt haben. Sie hat die Literaturrecherche und eine Evidenzbewertung analog einer Metaanalyse durchgeführt und ihre Ergebnisse dann den Leitlinien-Autorinnen und – Autoren vorgestellt. Auf dieser Basis haben wir die Hälfte der Empfehlungen entwickelt“, erklärt Rademacher. Besonders ist auch, dass ein Patientenvertreter aus einer Selbsthilfegruppe bei der Leitlinien-Erstellung mit involviert war, der nochmal eine weitere Perspektive in die Erstellung unserer Arbeit einfließen lassen konnte. Rund anderthalb Jahre hat das Autorenteam an der umfassenden Überarbeitung geschrieben. Finanziell gefördert wird das Leitlinien-Update vom Innovationsfond des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA).
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