DGPPN: „Wir brauchen kein Register, sondern konsequente Therapie“

Prof. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) (Quelle: © Claudia Burger | DGPPN)

Angesichts der aktuellen Debatte nach dem Anschlag in Aschaffenburg warnt die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) vor einem Generalverdacht gegen Menschen mit psychischen Erkrankungen. Register und eine Aufweichung des Arztgeheimnisses seien kein geeignetes Mittel der Gewaltprävention.

„Menschen mit psychischen Erkrankungen sind als Gesamtgruppe sicher nicht gewalttätiger als Menschen ohne psychische Erkrankungen. Allein aus der Tatsache, dass ein Mensch eine psychische Erkrankung hat, lässt sich keine Gefährdung ableiten“, macht Prof. Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank, Präsidentin der DGPPN, deutlich. „Nur bestimmte psychische Erkrankungen können mit einem erhöhten Risiko für Gewalttaten einhergehen, und dies auch nicht regelhaft, sondern nur unter bestimmten Bedingungen und wenn die Erkrankung nicht oder nicht ausreichend behandelt wird.“

Das beste Mittel der Gewaltprävention sei demnach die konsequente Behandlung der Betroffenen, hält die Fachgesellschaft fest. Deshalb sei es wichtig, dass insbesondere Menschen mit Psychosen und Suchterkrankungen, die ohne Behandlung ein erhöhtes Risiko für Gewalttaten aufweisen, frühzeitig eine koordinierte und intensive Therapie bekommen. Mit psychotherapeutischen und medikamentösen Behandlungen lasse sich das Risiko für aggressive Handlungen deutlich senken.

Die aktuelle Diskussion um eine Lockerung des Arztgeheimnisses und die zentrale Erfassung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in einem Register verringere hingegen die Wahrscheinlichkeit, dass Betroffene frühzeitig und langfristig psychiatrische oder psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen, da sie die Angst vor Stigmatisierung erhöht. „Wir brauchen keine Aufweichung des Arztgeheimnisses, sondern bessere und intensivere Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene“, stellt DGPPN-Präsidentin Euphrosyne Gouzoulis-Mayfrank klar. „Dafür müssen psychiatrische Einrichtungen und sozialpsychiatrische Dienste leichter zugänglich, besser ausgestattet und insgesamt ausgebaut werden.“

Bei Hinweisen darauf, dass ein Patient oder eine Patientin eine Gefahr für sich oder für andere darstellt, seien Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten schon jetzt in der Lage, tätig zu werden, erläutert Gouzoulis-Mayfrank. „Wir brauchen hierfür keine neuen oder verschärften Gesetze. Die derzeitigen Möglichkeiten, Menschen auf Grundlage der Psychisch-Kranken-Gesetze der Länder in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen, müssten nur stärker genutzt werden – von Medizinerinnen und Medizinern und auch von den Gerichten.“

Eine Aufweichung des Arztgeheimnisses hätte schwere und langfristige Auswirkungen für alle von psychischen Erkrankungen Betroffenen in Deutschland. „Derartig schwerwiegende Entscheidungen sollten keinesfalls ohne den Einbezug psychiatrischer Expertise getroffen werden“, betont die Präsidentin der wissenschaftlich-medizinischen Fachgesellschaft DGPPN. „Wir erarbeiten derzeit ein umfassendes Positionspapier mit Hintergrundinformationen und Vorschlägen für einen verbesserten Umgang mit denjenigen psychisch kranken Menschen, die ein Gefährdungspotenzial entwickeln könnten. Gern stellen wir diese Expertise den politischen Entscheidern zur Verfügung.“

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Quellen Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN)