DGS-Initiative für Bürokratieabbau bei Medizinalcannabis-Verordnungen

Die Verordnung von Medizinalcannabis sollte nach Ansicht der DGS weniger bürokratisch sein. (Symbolbild: ©morissfoto/stock.adobe.com)

Das Medizinal-Cannabisgesetz soll verschärft werden. Um die Versorgung von Schmerzpatienten mit Medizinalcannbis sicher zu stellen, setzt sich die DGS für einen Abbau von „überflüssiger Bürokratie“ ein.

Am 8. Oktober hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes beschlossen. Die Änderung sieht vor, dass Medizinalcannabis künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt verschrieben werden kann. Bei Folgeverschreibungen muss mindestens eine persönliche Konsultation pro Jahr erfolgen. Ferner soll der Versandweg von Medizinalcannabis ausgeschlossen werden.

Hintergrund der Neuregelung ist, dass laut Bundesregierung seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 „eine bedenkliche Fehlentwicklung“ beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten sei. Die Importe seien im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent gestiegen – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) spricht von einem „professionalisierten Verordnungsmissbrauch über das Internet“, der mit der geplanten Gesetzesänderung verboten werden soll. Rückenwind bekam die geplante Gesetzesänderung bereits von der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin und dem Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (wir berichteten).

Bürokratieabbau bei Cannabis-Verordnungen

Auch die DGS bekämpft den Internetverkauf von medizinischem Cannabis ohne dass ein Arzt vorher Patienten gesehen hat, wie Dr. Richard Ibrahim, Präsident der DGS, im Juni auf dem Medicinal Cannabis Congress in Berlin erläuterte. Vor dem Hintergrund der geplanten Änderungen mahnt die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) nun aber auch die Notwendigkeit praxisnaher und sicherer Verordnungsregelungen an. „Bürokratie darf nicht zur Versorgungsbremse werden“, erklärt Ibrahim.

So setzt sich die DGS für den Abbau von „überflüssiger Bürokratie“ bei der Verordnung von Medizinalcannabis in der Behandlung von Patienten mit chronischen Schmerzen ein. Das selbstgesteckte Ziel ist es, Ärztinnen und Ärzten mehr Sicherheit zu geben und ihnen Zeit für die Patientenversorgung zu verschaffen, anstatt sie mit Antragsverfahren und Rückfragen zu belasten.

Bürokratischer Aufwand zur Vermeidung von Regressen

Derzeit sei die Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden, erläutert die Fachgesellschaft. Um Regresse zu vermeiden, sollten Ärztinnen und Ärzte Anträge bei den Krankenkassen stellen, die oft mit langwierigen Rückfragen verbunden sind. Die DGS fordert deshalb, bei indikationsgerechter Verordnung auf die Antragstellung zu verzichten und auf klaren, Regress-sicheren Grundlagen zu arbeiten. Laut DGS würden erste Rückmeldungen aus ärztlichen Netzwerken zeigen, dass Regressfälle bislang Einzelfälle seien.

Um volle Transparenz zu gewährleisten, plant die DGS die Einrichtung einer zentralen Meldestelle für Regressfälle und sichert juristische Unterstützung für den ersten dokumentierten Regressfall zu. Damit möchte die Fachgesellschaft die Sicherheit für die Ärzteschaft erhöhen und das Vertrauen in ihre Praxisleitlinie „Cannabis in der Schmerzmedizin“ stärken.

(ah/BIERMANN)