DGSP: Gute Psychiatrie braucht gute Personalbemessung10. Oktober 2019 Foto: ©ambassador806 – stock.adobe.com Am 10. Oktober 2019, dem Internationalen Tag der seelischen Gesundheit, protestiert das Bündnis „Mehr Personal und Zeit für psychische Gesundheit“ vor dem Bundesministerium für Gesundheit gegen die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene neue Richtlinie zur Personalbemessung in der Psychiatrie und Psychosomatik. Unterstütt wird das Bündnis von der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie. „Die Richtlinie darf in dieser Fassung auf keinen Fall vom Bundesministerium für Gesundheit angenommen werden und muss dringend im Sinne der Betroffenen, der Angehörigen und der Mitarbeiter der psychiatrischen Institutionen überarbeitet werden. Wir wollen eine menschenrechts- und leitlinienbasierte Psychiatrie und keine, die zuerst ökonomischen Interessen folgt“, sagte Christel Achberger, Vorsitzende der Deutschen Gesellschaft für Soziale Psychiatrie (DGSP). Gemeinsam mit zahlreichen weiteren Experten und Verbänden lehnt die DGSP den bislang veröffentlichten Entwurf der neuen Richtlinie ab. „In Deutschland ist 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft getreten, und 2018 sind die S3-Leitlinien zur Zwangsvermeidung verabschiedet worden. Die dort formulierten Menschenrechtsstandards in der psychiatrischen Versorgung finden sich in dem Entwurf der Leitlinie des G-BA nicht ausreichend wieder“, sagte Achberger weiter. „Wir brauchen mehr Personal und mehr Zeit in der psychiatrischen Versorgung, um den Menschen besser helfen zu können und auch damit Zwangsbehandlungen vermieden werden. Zudem ist das Vorgehen des G-BA in höchstem Maße intransparent“, kritisiert Achberger. „Der letzte Beschluss ist immer noch nicht veröffentlicht, dabei soll die neue Richtlinie bereits Anfang 2020 in Kraft treten.“ Die DGSP will sich in die Fortentwicklung der Richtlinie weiterhin kritisch einmischen und veranstaltet deshalb am 5. Dezember 2019 im Rahmen der DGSP-Jahrestagung in Leverkusen das Symposium „Gute Psychiatrie braucht gute Personalbemessung – und zwar jetzt“. Die zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich final veröffentlichte Richtlinie wird dann aus Sicht der Beschäftigten, aus ärztlicher sowie aus pflegerischer Sicht und aus Sicht der Experten aus Erfahrung diskutiert und bewertet. Weiterführender Link:Stellungnahme der DGSP zu dem Beschlussentwurf über eine Erstfassung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (10. Juli 2019)
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