DGTHG unterstützt G-BA-Beschluss: Herzpatienten sollten ärztliche Zweitmeinung für planbare Operationen einholen

Herzoperationen: DGTHG empfiehlt Patienten die Beratung durch das Herzteam, im Kern bestehend aus Vertretern der Herzchirurgie und Kardiologie. Foto: Regina Iglauer-Sander/DGTHG

Der G-BA ergänzte mit seiner Beschlussfassung vom 19.05.2022 die bereits bestehende Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren um planbare Implantation von Defibrillatoren und Herzschrittmachern. Die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V. (DGTHG) unterstützt die Entscheidung.

Bei planbaren Operationen haben gesetzlich Versicherte gemäß §27b Sozialgesetzbuch V einen Rechtsanspruch auf eine unabhängige ärztliche Zweitmeinung. Auch Herzpatienten sollten nach Meinung der DGTHG von diesem Recht Gebrauch machen. Das „Mehr-Augen-Prinzip“ diene nach Angaben der herzmedizinischen Fachgesellschaft vor allem der Patientensicherheit und trage entscheidend dazu bei, die bestmögliche Therapieentscheidung für den Patienten zu treffen.

In der Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren waren bereits zuvor Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen inkludiert. Ziel der Richtlinie ist es, dass sich Patienten mit Herzrhythmusstörungen von Ärztinnen und Ärzten mit besonderen Fachkenntnissen über die Notwendigkeit der Durchführung des Eingriffs oder alternative Behandlungsverfahren beraten lassen können.

Um allen Herzpatienten eine optimale Behandlung zukommen zu lassen, plädiert die DGTHG für eine grundsätzliche Entscheidungsfindung in interdisziplinären Herzteams, mindestens bestehend aus Vertretern der Fachgebiete Herzchirurgie und Kardiologie. Für bestimmte herzmedizinische Eingriffe sind Herzteamstrukturen bereits durch Richtlinien festgelegt; die Einbeziehung der Patienten ist hier verpflichtend. Vor planbaren Eingriffen sollten Herzkranke daher auf Entscheidungen im Herzteam achten bzw. diese einfordern.

Bundesweit gibt es 78 herzchirurgische Fachabteilungen, die Herzteamprozesse fest verankert haben. „Wir sprechen mit unseren Patientinnen und Patienten auf Augenhöhe. Deren Einbindung ist genauso entscheidend für den Behandlungserfolg wie die konsentierte, individuelle Therapieempfehlung auf strukturierter Grundlage“, bestätigt Prof. Andreas Böning, Präsident der DGTHG.