DGU an Spahn: Dringlich zu behandelnde Patienten nicht ausblenden25. März 2020 DGU-Generalsekretär Maurice Stephan Michel kritisiert die ausschließliche Priorisierung con Covid-19-Patienten durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn. Foto: Schmitz Angesichts der Fokussierung auf Covid-19-Patienten und operativer Minimalprogramme in deutschen Kliniken hat die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) in einem Brief an den Bundesgesundheitsminister und die Ministerpräsidenten der Bundesländer appelliert, in einer notwendigen Gesamtstrategie der großen Gruppe der dringlichen Patienten, zum Beispiel mit Krebserkrankungen, ihr Recht auf eine angemessene Versorgung nicht zu verwehren. „Mindestkapazitäten für dringliche Operationen und Interventionen sollten unverzüglich politisch verankert werden“, fordert der DGU-Generalsekretär und Sprecher des DGU-Vorstandes, Prof. Maurice-Stephan Michel. Bei einer relevanten Patientengruppe droht eine gesundheitliche Entwicklung, die teilweise nicht mehr umkehrbar sein wird. Die Gefahr laute: “Metastasierung eines Tumorleidens auf der Warteliste”. Bundesregierung priorisiert Covid-19-Behandlung Am 13.03.2020 hatten die Bundesregierung und die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen, dass sich die Krankenhäuser in Deutschland auf die Versorgung der Patienten mit Covid-19 konzentrieren sollen. In einem Brief an die Geschäftsführer der Deutschen Krankenhäuser forderten sie, alle planbaren Eingriffe und Operationen zu verschieben .In der Folge seien vielerorts die Beatmungsgeräte aus Operationssälen und Aufwachräumen abgezogen worden und werden bis auf weiteres für Covid-19-Patienten vorgehalten, berichtet die DGU dem Bundesgesundheitsminister in dem Brief, der den Urologischen Nachrichten vorliegt. Eine deutliche Verknappung an OP- und IMC-Kapazitäten zur postoperativen Überwachung sei jetzt die Folge. Eine Reduktion des Operationsprogramms sei unumgänglich und längst in vielen Regionen in Deutschland Realität – eine Situation, die, wie die DGU erinnert, wohl Wochen und Monate andauern wird. Bei zu langer Verschiebung droht Metastasierung von Krebserkrankungen “Mit dieser Perspektive sollte von Ihnen jetzt sofort umgedacht werden”, fordert die DGU den Bundesgesundheitsminister auf. “Es ist die umgehend umzusetzende große Aufgabe des Gesundheitssystems, die Erbringung dringlicher Diagnostik und Therapie (z. B. bei Krebspatienten) in die aktuelle Gesamtstrategie mit einzubeziehen und auch sicherzustellen.” Wie die DGU betont, gibt es eine Reihe von prinzipiell elektiven, aber insgesamt dringlichen Operationen. Eine Verschiebung sei grundsätzlich möglich, längerfristige oder wiederholte Verschiebungen (in der Konsequenz 2-3 Monate) seien aber bei einer Reihe dieser Operationen medizinisch nicht vertretbar. “Bei einer sehr großen Patientengruppe droht eine gesundheitliche Entwicklung, die teilweise nicht mehr umkehrbar sein wird.” Die “Metastasierung eines Tumorleidens auf der Warteliste”, wie es die DGU zugespitzt benennt, bedeute für den Patienten, dass sich ein initial heilbarer Tumor zu einer nur noch palliativ zu behandelnden, chronischen und lebensverkürzenden Erkrankung entwickelt. “Für diese Patienten kämpfen wir Ärzte täglich in den Zeiten stark verknappter OP- und IMC-Ressourcen. Sie dürfen weder von der Politik noch von der öffentlichen Wahrnehmung ausblendet werden”, mahnt die DGU. DGU fordert konstante verfügbare Mindestkapazitäten Eindringlich fordert die Fachgesellschaft vom Gesundheitsminister: “Setzen Sie sich bitte jetzt mit Ihrer politischen Kraft dafür ein, dass der großen Gruppe der dringlichen Patienten ihr Recht auf eine angemessene Versorgung nicht verwehrt wird. Ab sofort müssen konstante verfügbare Mindestkapazitäten mit definierten OP- und IMC-Kapazitäten für diese dringlich zu behandelnde Patientengruppe politisch verankert werden.” (ms)
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