DGU avisiert neue Zertifizierung von Kontinenz- und Beckenbodenzentren14. August 2019 Daniela Schultz-Lampel. Foto: Schultz-Lampel Die fünf Träger der beiden bisher bestehenden Zertifizierungsverfahren für Kontinenz- und Beckenbodenzentren haben sich jüngst auf ein neues einheitliches System verständigt. Seit dem 1. Juli 2019 erfolgt die Zertifizierung gemeinsam durch die Deutsche Kontinenz Gesellschaft, die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU), die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) sowie die Gesellschaft für Koloproktologie (DGK) gemeinsam mit der Chirurgischen Arbeitsgemeinschaft für Coloproktologie (CACP) und der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie (DGAV). „Wir Urologen sind sicher, dass das künftige gemeinsame Zertifizierungsverfahren die interdisziplinäre Kooperation der beteiligten Fachgebiete verbessern und damit die Behandlungsqualität für die Patienten deutschlandweit steigern wird“, sagt Prof. Daniela Schultz-Lampel, DGU-Vorstandsmitglied und stellvertretende Vorsitzende der Zertifizierungskommission. Aus zwei mach eins Zertifizierte Kontinenz- und Beckenbodenzentren sind interdisziplinäre Einrichtungen, die schwerpunktmäßig Probleme der Harn- und Stuhlinkontinenz sowie funktionelle Störungen und Erkrankungen des Beckenbodens behandeln. Seit 2002 wurden die Zentren von der Deutschen Kontinenz Gesellschaft zertifiziert. Parallel dazu wurde 2011 ein weiteres Zertifizierungsverfahren von DGGG, DGU, DGAV und DGK installiert. Seitdem nutzten die Zentren das eine oder andere der beiden konkurrierenden Verfahren oder durchliefen beide Zertifizierungssysteme. An ihre Stelle tritt nun das neue gemeinsame Verfahren, das von allen fünf Gesellschaften getragen wird. Mit der Vereinheitlichung wollen die Träger die Qualität der Struktur und Versorgung verbessern. Dafür wurden in das neue Zertifizierungssystem neben strukturellen Anforderungen, persönliche Qualifikationsmerkmale und vor allem auch die Abfrage der Ergebnisqualität integriert. „Gleichzeitig ermöglichen wir unseren Patientinnen und Patienten künftig eine eindeutige Orientierung bei der Suche nach einem flächendeckend einheitlich hochqualifizierten Behandlungsangebot“, sagt Schultz-Lampel. Bisherige Zertifikate bleiben gültig Die Zertifikate der beiden bisherigen Zertifizierungsverfahren behalten Gültigkeit bis zu ihrem jeweiligen Ablauf; Zentren können aber bereits jetzt Anträge nach den neuen Bedingungen stellen. Auch Neu-Anträge zur Erstzertifizierung sind ab sofort möglich. „Wir hoffen auf eine schnelle und breite Etablierung des einheitlichen Verfahrens, mit dem wir nun allen qualifizierten Kliniken eine überzeugende und tragfähige Lösung anbieten können, um eine hohe Expertise bei der interdisziplinären Versorgung von Inkontinenz und Erkrankungen des Beckenbodens in ihren Einrichtungen nachzuweisen und für Patientinnen und Patienten sichtbar zu machen“, so DGU-Vorstandsmitglied Schultz-Lampel. Zuständig für die Organisation des neuen Zertifizierungsverfahrens ist die Deutsche Kontinenz Gesellschaft; die Durchführung obliegt dem akkreditierten Zertifizierungsunternehmen CERT iQ Zertifizierungsdienstleistungen GmbH, das auf seiner Website www.cert-iq.de über die neuen gemeinsamen Bedingungen informiert. (DGU/ms)
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