Diagnostik der KHK: Radiologie fordert schnelle Aufnahme der Herz-CT in die Gesundheitsversorgung gesetzlich Versicherter

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Radiologische Fachverbände begrüßen die Empfehlung des IQWiG, die CT-Koronarangiographie zur Diagnostik einer chronischen Koronaren Herzerkrankung (KHK) in die vertragsärztliche Versorgung aufzunehmen. Sie fordern den G-BA auf, sich dieser anzuschließen und gesetzlich Versicherten die Herz-CT schnell zugänglich zu machen.

Bislang ist die invasive Koronarangiographie, auch bekannt als Herzkatheteruntersuchung, hierzulande die am häufigsten durchgeführte Diagnostik zur Beurteilung der Herzkranzgefäße. Mit über 800.000 Herzkatheteruntersuchungen an mehr als 1200 Herzkatheter-Messplätzen nimmt Deutschland seit Jahren eine internationale Spitzenposition ein. „Den häufigen Herzkatheteruntersuchungen zum Trotz ist die durch Herzinfarkte bedingte Sterblichkeit in Deutschland aber nicht geringer als in anderen europäischen Ländern”, erläutert Prof. Jörg Barkhausen, stellvertretender Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft. Dazu komme, dass etwa 60 Prozent aller Herzkatheteruntersuchungen zu keiner interventionellen oder operativen Behandlung führten. Diese Patientinnen und Patienten würden bei der Herzkatheteruntersuchung einem unnötig hohen Komplikationsrisiko ausgesetzt, das bei der kardialen Computertomographie (CT) deutlich geringer sei, sagt Barkhausen.

Viele Herzkatheteruntersuchungen könnten allerdings durch eine Herz-CT ersetzt werden. Darauf verweist die Deutsche Röntgengesellschaft anlässlich des kürzlich vorgelegten Abschlussberichtes des IQWiG (wir berichteten). Im Einklang mit der Studienlage weisen nationale und internationale medizinische Leitlinien der Herz-CT eine entscheidende Rolle bei der Diagnose der KHK zu. Würde das Verfahren Eingang in die vertragsärztliche Versorgung finden, so die Fachgesellschaft, stünde zahlreichen gesetzlich Versicherten eine flächendeckend verfügbare, schonende, qualitätsgesicherte, leitliniengerechte und im Vergleich zu Herzkatheteruntersuchungen deutlich kostengünstigere KHK-Diagnostik zur Verfügung. „Deshalb begrüßen wir Radiologinnen und Radiologen es sehr, dass das IQWiG in seinem Bericht die Aufnahme der Herz-CT in die vertragsärztliche Versorgung empfiehlt“, sagt PD Dr. Lukas Lehmkuhl, Vorstandsvorsitzender der AG Herz- und Gefäßdiagnostik in der der Deutschen Röntgengesellschaft. „Der G-BA muss nun rasch entscheiden und die Aufnahme in die Regelversorgung schnell ermöglichen. Die Radiologie hat mit einem seit vielen Jahren etablierten umfassenden Qualifizierungsprogramm die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass die Herz-CT flächendeckend auf einem hohen Qualitätsniveau durch zertifizierte Radiologinnen und Radiologen angeboten werden kann.“

In einem aktuellen Positionspapier fassen die Deutsche Röntgengesellschaft, der Berufsverband der Deutschen Radiologen (BDR) und die RadiologenGruppe 2020 die Position der Radiologie kompakt zusammen.