Die Ärztegenossenschaft Nord fürchtet Aus für MVZ14. Februar 2023 Foto: Andrey Popov/stock.adobe.com Der Trend zu Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ist auch in Schleswig-Holstein ungebrochen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts befürchtet die Ärztegenossenschaft Nord, dass es damit vorbei sein könnte. Stundenlang durch die Praxis hetzen, dann Hausbesuche und anschließend bis spätabends die bürokratische Last des Tages tragen: Was für viele Ärzte und Ärztinnen lange normal war, schreckt den Nachwuchs heute vielfach ab. „Viele der angehenden Mediziner und Medizinerinnen möchten nicht mehr zehn Stunden pro Tag arbeiten und jederzeit erreichbar sein“, sagt Dr. Svante Gehring, Hausarzt und Vorsitzender der Ärztegenossenschaft Nord (äg Nord). Zudem scheuten viele das unternehmerische Risiko einer Einzelpraxis, weshalb immer mehr Praxen nicht mehr übernommen würden. Neue MVZ-Pläne liegen auf Eis Eine Form der medizinischen Versorgung, die in Anstellung dem Wunsch nach einer guten Work-life-balance, finanzieller Sicherheit und bürokratischer Entlastung entgegenkommen kann, stellen MVZ dar. Ihre Zahl wuchs in den vergangenen Jahren stetig. Die äg Nord befürchtet nun, dass diese Entwicklung zum Erliegen kommen könnte. Der Grund dafür ist ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), das die Anstellung im eigenen MVZ erschwert. „Einige Pläne zur Neugründung eines MVZ liegen hierzulande auf Eis, wodurch in einigen Regionen die zukünftige medizinische Versorgung gefährdet sein könnte“, sagt Svante Gehring. Denn oft brächten vor Ort praktizierende Ärzte und Ärztinnen bei der Gründung eines MVZ ihre Kassensitze ein und würden Gesellschafter, während sie gleichzeitig angestellt seien. „Zudem betrifft das Urteil die Nachfolgeplanung“, erklärt Gehring. „Zwar sind bestehende MVZ in ihrem Bestand geschützt, scheidet ein ärztlicher Gesellschafter aber zum Beispiel aus Altersgründen aus, wird es deutlich schwieriger, seine Anteile an einen Nachfolger zu übergeben.“ Ein Viertel aller MVZ bedroht Nach Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. sind demnach deutschlandweit 800 bis 1000 MVZ bedroht – von insgesamt gut 3850 Einrichtungen. Gehring weist zudem daraufhin, dass derzeit die Rolle von Kommunen als Träger von MVZ wichtig sei. „Als Ärztegenossenschaft managen wir neun kommunale Zentren“, sagt er, „allerdings mit dem Ziel einer zukünftigen Rückübernahme durch die ärztlichen Gesellschafter.“ Diese Pläne würden durch die jetzige Rechtsprechung des BSG hintertrieben. „Gleichzeitig fördert das Urteil weitere Übernahmen von privaten und profitorientierten Investoren“, kritisiert Gehring. „Wir plädieren dafür, sich eindringlich und zügig der negativen Auswirkungen bewusst zu werden und zeitnah mit einer Gesetzesänderung zu handeln“, sagt Gehring und richtet diese Forderung der Ärztegenossenschaft Nord an das Bundesministerium für Gesundheit.
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