Die neue Ärztliche Approbationsordnung im Fokus24. Oktober 2023 Bild: MQ-Illustrations – stock.adobe.com Die neue Approbationsordnung stellt eine Herausforderung dar für Orthopädie und Unfallchirurgie an Schwerstverletzungsartenverfahren und BG-Kliniken. Das deutsche Gesundheitssystem steht vor einer weitreichenden Transformation, die unter anderem durch die bevorstehende und bisher im Referentenentwurf vorliegende Neustrukturierung der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) vorangetrieben wird. Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, zukünftige Ärzte und Ärztinnen besser auf die aktuellen und kommenden Herausforderungen des Gesundheitswesens vorzubereiten. Während diese Neuerungen möglicherweise auch positive Auswirkungen auf die studentische Ausbildung haben werden, werfen sie gleichzeitig wichtige Fragen über die angemessene Berücksichtigung bestimmter Fachbereiche – insbesondere der Orthopädie und Unfallchirurgie (O & U) – auf. Die Änderungen, die in der neuen ÄApprO vorgeschlagen werden, sind beachtlich. Ein zentraler Aspekt ist die Einführung von Kern- und Vertiefungsbereichen im Medizinstudium, die eine breitere Ausbildung ermöglichen sollen. Diese innovative Herangehensweise bietet angehenden Ärzten und Ärztinnen die Chance, ein umfassendes Verständnis für verschiedene medizinische Fachrichtungen zu entwickeln und interdisziplinäre Kompetenzen zu erlangen. Zusätzlich wird die Bedeutung der interprofessionellen Zusammenarbeit betont, um eine ganzheitliche Patientenversorgung zu gewährleisten. Die Vorteile dieser Neuerungen sind prinzipiell unverkennbar. Eine breitere Ausbildung ermöglicht es angehenden Ärztinnen und Ärzten, sich frühzeitig mit einer Vielzahl von medizinischen Disziplinen vertraut zu machen und eine solide Basis für ihre spätere Karriere zu legen. Die Betonung der interprofessionellen Zusammenarbeit fördert ein besseres Verständnis für die unterschiedlichen Akteure der interdisziplinären Teams und sichert so insgesamt die Qualität der Patientenversorgung. Allerdings werden insgesamt 44 Fachrichtungen genannt, die im Rahmen des Kernbereiches gelehrt werden sollen – einige Nischenfächer wie Phoniatrie und Pädaulogie oder Ernährungsmedizin inklusive. Umso schockierender ist es, dass bei der Auflistung die Fächer Orthopädie und Unfallchirurgie gänzlich vergessen wurden. Das Fach O & U spielt bekannterweise eine herausragende Rolle in der Gesundheitsversorgung, ein erheblicher und stetig steigender Anteil der stationären und ambulanten Behandlungen erfolgt in unserem Fachgebiet. Von 19.808.687 stationären Behandlungen im Jahr 2018 wurden alleine 870.597 (=4,4%) in der Orthopädie durchgeführt (Tab.)1. Die DGOU erwartet in absehbarer Zeit einen weiteren steilen Anstieg der Inanspruchnahme orthopädischer und unfallchirurgischer Leistungen. Die Orthopädie und Unfallchirurgie werden jeweils Fächer sein, die durch die demografischen Entwicklungen mit am stärksten betroffen sein werden. Bis 2050 ist laut der aktuellen Versorgungsforschung so zum Beispiel mit einem Zuwachs der Arzt-Patienten-Kontakte aufgrund von arthrotischen Veränderungen um 18 Prozent, von Osteoporose um 25 Prozent und von Frakturen langer Röhrenknochen um elf Prozent zu rechnen2. Um eine hochwertige medizinische Versorgung auf unserem Fachgebiet gewährleisten zu können, müssen bei den steigenden Fallzahlen auch die Versorgungsstrukturen entsprechend mitbedacht werden und natürlich auch die Anzahl des Personals angemessen wachsen. Ohne eine adäquate Repräsentation von O & U in der Ausbildung der Studierenden wird aller Voraussicht nach die schon bestehende Nachwuchsproblematik in unserem Fachgebiet deutlich zunehmen. Nur durch eine Exposition im Studium kann die Faszination für ein Fach ausgelöst werden. Fehlt der Nachwuchs, werden die Qualität der Patientenversorgung und damit die Sicherheit der Patientinnen und Patienten erheblich gefährdet. Hiervon sind insbesondere auch SAV-Häuser, Unikliniken und BG-Kliniken betroffen, die im Rahmen der Versorgung von Schwerstverletzten und komplexen Verletzungen Spitzenmedizin erbringen müssen. Dazu benötigen wir auch in Zukunft gut ausgebildete junge Ärztinnen und Ärzte, die hochmotiviert sind, sich trotz der zunehmenden bürokratischen Herausforderungen im Gesundheitssystem dieser Patienten anzunehmen. Die Akquise dieser Mitarbeiter darf dabei nicht durch Fehlanreize behindert werden. Aktuell bieten viele Kliniken in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften, so auch die BG-Kliniken, viele herausragende Kursformate für Studierende an, diese Inhalte müssen jedoch auch im Curriculum abgebildet sein, damit die Studierenden eine Möglichkeit haben, ein Interesse an unserem spannenden Fachgebiet zu entwickeln. Die angemessene Berücksichtigung von O & U in der neuen ÄApprO ist von größter Bedeutung, um dem Stellenwert des Faches als Grundpfeiler der Gesundheitsversorgung gerecht zu werden und um die Zukunft der Medizin mitzugestalten. Es erfordert daher zwingend eine verstärkte Zusammenarbeit der Politik, der medizinischen Fachgesellschaften, Lehrkrankenhäuser und Ausbildungseinrichtungen, um O & U in den Ausbildungsinhalten angemessen zu repräsentieren. Im Rahmen des DKOU wird das Thema am 26.10.23 ab 16.45 in der Session „NKLM – Die neue Approbationsordnung – Folgen für Orthopädie und Unfallchirurgie“ im Raum New York 3 mit dem Thema „Die neue Approbationsordnung für Ärzte/innen aus Sicht der BG-Kliniken“ ausführlich aufgearbeitet. Ich freue mich auf einen spannenden Diskurs. Autor: Prof. Dr. Paul Alfred Grützner BG Klinik LudwigshafenLudwig-Guttmann-Str. 1367071 LudwigshafenE-Mail: [email protected] DKOU: Donnerstag 26.10.16:00–17:00 UhrNew York 3
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