Digitaltag: DBSV fordert Sanktionen bei Verstößen gegen die Barrierefreiheit von Webseiten und Apps

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Anlässlich des Digitaltages fordert der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), Transparenz über den Stand der Barrierefreiheit herzustellen und Verstöße wirksam zu ahnden.

Träger öffentlicher Gewalt wie Behörden und Krankenkassen, so erinnert der DBSV, seien seit gut 20 Jahren zur digitalen Barrierefreiheit ihrer Webseiten verpflichtet. Die EU-Webseiten-Richtlinie habe 2018 die Vorgaben erweitert. Seither seien alle öffentlichen Stellen, wie zum Beispiel auch Hochschulen, in der Pflicht, ihre Webseiten und Apps barrierefrei zu gestalten.

„Doch trotz der langjährigen gesetzlichen Vorgaben wird das Ziel digitaler Barrierefreiheit klar verfehlt“, kritisiert der Verband. Das habe zuletzt der Bericht zum Stand der Barrierefreiheit vom März dieses Jahres deutlich gemacht.

„Die Gesetze sind zahnlose Tiger, wenn Verstöße nicht endlich mit konkreten Sanktionen belegt werden“, stellt Christiane Möller aus der Geschäftsführung des DBSV fest. Der Verband fordere deshalb, die von den Überwachungsstellen des Bundes und der Länder geprüften Websites und mobilen Anwendungen zusammen mit den Prüfergebnissen namentlich und zeitnah nach der Prüfung im Internet zu veröffentlichen. Dass diese jetzt in Teilen im Netz verfügbar seien, sei der Aktivistin Casey Kreer zu verdanken, die dafür die Möglichkeiten des Informationsfreiheitsgesetzes genutzt habe.

Die Überwachungs- und Durchsetzungsstellen sollen nach Ansicht des DBSV zudem die ausdrückliche Befugnis erhalten, bei Verstößen die Aufsichtsbehörden zu verständigen und Bußgelder zu erheben.

Hintergrund: Kaum Fortschritt bei digitaler Barrierefreiheit

Alle drei Jahre, so betont der DBSV, sei Deutschland verpflichtet, der EU-Kommission einen Bericht zum Stand der Umsetzung der EU-Webseiten-Richtlinie vorzulegen. Das Fazit des aktuellen Berichts sei „ernüchternd“: Keine der 7239 geprüften Webseiten und der 269 Apps sei hundertprozentig barrierefrei. Mehr als die Hälfte der öffentlichen Stellen scheitere schon an der einfachsten Anforderung: eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Diese solle die Vereinbarkeit der Website oder App mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit dokumentieren. Nur 48 Prozent kämen dieser Verpflichtung nach und bei nur 13 Prozent entspreche diese Erklärung den Anforderungen. Als weiteres Beispiel verweist der DBSV darauf, dass nur vier Prozent der PDF-Dokumente einen automatisierten Barrierefreiheitstest bestünden. Dieser Test finde jedoch nicht immer alle Fehler, sodass die Anzahl der tatsächlich barrierefreien PDF-Dokumente wahrscheinlich noch geringer sei.

Weitere Informationsangebote des DBSV:

Zum Bericht der Bundesrepublik Deutschland an die Europäische Kommission über die periodische Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen gemäß Artikel 8 der Richtlinie (EU) 2016/2102, veröffentlicht am 6. März 2025 (PDF), geht es hier.


Hier finden sie die Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 in Deutschland – Berichtszeitraum 23.12.2021 bis 22.12.2024.


Hier geht es zu den Prüfberichten über die Barrierefreiheit von Websites in Deutschland von Casey Kreer.

Hier gelangen sie zur DBSV-Webseite zu digitaler Barrierefreiheit.