Disease-Management-Programm für Asthma aktualisiert20. November 2017 Foto: © fovito/fotolia.com Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das strukturierte Behandlungsprogramm (Disease-management-Programm, DMP) für Patientinnen und Patienten mit Asthma bronchiale in einigen Punkten ergänzt und spezifiziert. „Wir haben die DMP-Anforderungen für Asthma bronchiale anhand aktueller Leitlinien überprüft und aktualisiert. Zu den Versorgungsaspekten, die nunmehr stärker fokussiert werden, zählt beispielsweise die Berücksichtigung von therapierelevanten Begleiterkrankungen wie Adipositas oder Refluxbeschwerden, das Medikamentenmanagement bei Multimorbidität und das Angebot von Tabakentwöhnungsprogrammen. Der Verzicht auf Tabakkonsum ist das A und O, um Asthma-Beschwerden zu lindern und das Fortschreiten der Erkrankung aufzuhalten“, erklärte Dr. Regina Klakow-Franck, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses DMP. „Außerdem können zukünftig auch Kinder unter 5 Jahren am DMP Asthma bronchiale teilnehmen. Asthma bronchiale ist die häufigste chronische Erkrankung bei Kindern unter 5 Jahren. Für diese kleinen Patientinnen und Patienten haben wir klinische Aufnahmekriterien festgelegt, da die Durchführung einer Lungenfunktionsmessung zum Nachweis der reversiblen Atemwegsobstruktion in dieser Altersgruppe oft noch nicht möglich ist.“ Aktualisierte Disease-Management-Programm – Wesentliche Punkte Teilnahmemöglichkeit für Kinder bereits ab dem 2. Lebensjahr: Zukünftig können auch 2–4jährige Kinder im DMP behandelt werden. Insbesondere die Anforderungen an die Diagnostik, die differenzierte Therapieplanung und die medikamentöse Dauertherapie wurden um altersgruppenspezifische Regelungen ergänzt. Berücksichtigung von Begleiterkrankungen: Neu sind Hinweise auf den Einfluss bestimmter Begleiterkrankungen auf den Krankheitsverlauf und auf die Therapieplanung: Erkrankungen der oberen Atemwege, Adipositas und die gastroösophagale Refluxkrankheit. Besondere Maßnahmen bei Multimedikation: Ergänzt wurde ein strukturiertes Medikamentenmanagement für Patientinnen und Patienten, die aufgrund mehrerer Erkrankungen dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel einnehmen müssen. Die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt soll mindestens jährlich alle eingenommenen Arzneimittel erfassen und deren mögliche Wechsel- und Nebenwirkungen berücksichtigen. Ziel ist es, Therapieänderungen oder Dosisanpassungen frühzeitig vornehmen zu können. Ein aktueller Medikationsplan wird Teil der Patientenakte. Einteilung des Asthmas anhand der Asthmakontrolle: Bisher wurde das Asthma nach Schweregraden eingeteilt. Allerdings ist die Asthmakontrolle für die langfristige Verlaufskontrolle und als Grundlage für die Therapie geeigneter. Das Konzept der Asthmakontrolle beschreibt die Beeinträchtigung der Erkrankten, es umfasst die Symptomkontrolle sowie die Risikoabschätzung. Berücksichtigung der besonderen Bedeutung des Rauchens und des Passivrauchens: Analog der Regelungen im DMP COPD wurden Regelungen für eine engmaschige Betreuung und Aufklärung über die negativen Folgen des Tabakkonsums auf Symptomatik und Verlauf des Asthmas bronchiale aufgenommen. Insbesondere sollen die Patientinnen und Patienten Zugang zu strukturierten, evaluierten und publizierten Tabakentwöhnungsprogrammen erhalten. Zudem sind Betreuungspersonen asthmakranker Kinder über die besonderen Risiken des Passivrauchens zu informieren. Regelungen für ein effektives Selbstmanagement: Es werden zentrale Fähigkeiten und Inhalte genannt, die den Patientinnen und Patienten für ein effektives Selbstmanagement insbesondere im Rahmen von Schulungen vermittelt werden sollen. Ziel ist es, die Selbsteinschätzung der Erkrankung zu verbessern und Verschlechterungen schneller zu erkennen. Über die inhaltliche Aktualisierung hinaus Neben der inhaltlichen Aktualisierung des DMP beschloss der G-BA auch eine Anpassung der Anforderungen an die Dokumentation der Befunde, der therapeutischen Maßnahmen und der Behandlungsergebnisse. Wissenschaftliche Grundlage der DMP-Aktualisierung bildete insbesondere die „Systematische Leitlinienrecherche und -bewertung sowie Extraktion relevanter Empfehlungen für das DMP Asthma bronchiale“ des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Das IQWiG kam hier zu dem Ergebnis, dass das DMP an keiner Stelle dringend überarbeitet werden muss. Allerdings identifizierten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einige Aspekte, die im DMP ergänzt und spezifiziert werden könnten. Das aktualisierte DMP Asthma bronchiale wird als weitere Anlage in die DMP-Anforderungen-Richtlinie aufgenommen. Die bisherigen Regelungen in der DMP-Richtlinie entfallen mit Inkrafttreten entsprechend. Der G-BA legt den Beschluss nun dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Prüfung vor. Nach Nichtbeanstandung treten die neuen Anforderungen an das DMP Asthma bronchiale und die Dokumentation am ersten Tag des auf die Veröffentlichung im Bundesanzeiger folgenden Quartals, nicht jedoch vor dem 1. April 2018, in Kraft. Die laufenden DMP-Verträge müssen innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Beschlusses an die neuen Anforderungen angepasst werden.
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