Diskussionen um GOÄ: DKG, BÄK und PKV wollen „im Gespräch bleiben“

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Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat Bedenken bezüglich der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Deshalb trafen sich DKG, Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) im Vorfeld des Deutschen Ärztetages.

Auf dem Ärztetag soll entschieden werden, ob der jetzt vorgelegte Entwurf einer neuen GOÄ als Kompromiss zwischen BÄK und PKV-Verband an die Bundesgesundheitsministerin übergeben werden kann, verbunden mit der Aufforderung, auf dieser Basis das lange überfällige Novellierungsverfahren einzuleiten. Nachdem sich verschiedene Ärzteverbände kritisch geäußert hatten, sprach sich zuletzt auch die DKG gegen eine vorschnelle Abstimmung aus. Auf einem Treffen im Vorfeld des 129. Deutschen Ärztetages in Leipzig sollten entsprechende Bedenken ausgeräumt werden.

Dazu erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzende der DKG: „Ich bin der Bundesärztekammer und dem PKV-Verband dankbar, dass sie die von uns geäußerten Bedenken hinsichtlich einer Verabschiedung der neuen Gebührenordnung zum Anlass genommen haben, weitere aktuelle Informationen und Berechnungen zu übermitteln. Wir hatten die Gelegenheit, diese aktuellen Daten und Fakten nochmals intern zu bewerten und mit weiteren Verantwortlichen aus dem Krankenhaussektor zu diskutieren.“ Die DKG erkenne angesichts der der jetzt insgesamt vorliegenden Erkenntnisse und des „äußerst aufwändigen und langen Verhandlungsprozesses“ an, dass die Zustimmung zu der aktuell vorliegenden neuen GOÄ mit Blick auf die insgesamt erreichten Verbesserungen nicht weiter verzögert werden sollte, so Gaß weiter. Er verweist auf nach wie vor bestehende einzelne Kritikpunkte, erkenne aber trotzdem die Chancen der GOÄ. „Darüber hinaus haben wir die Zusage sowohl vom Verband der Privaten Krankenversicherung wie auch von der Bundesärztekammer, zu den Themen in einem engen Dialog zu bleiben, um zukünftig sehr zeitnah Erfahrungen aus dem stationären Versorgungsbereich in die weiteren Entwicklungen der Gebührenordnung einfließen zu lassen,“ konstatiert Gaß.

„Eine Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte ist von großer Bedeutung für die Privatmedizin – ausdrücklich auch im stationären Bereich. Für Krankenhäuser und Krankenhausärzte wird die neue GOÄ die Abrechnung wahlärztlicher Leistungen auf eine moderne, transparente und rechtssichere Grundlage stellen“, betont PKV-Verbandsdirektor Dr. Florian Reuther. Es sei gut, dass die aufgekommenen Fragen und Sorgen konstruktiv mit der DKG erörtert werden konnten und nun eine gemeinsame Perspektive zu haben, so Reuther weiter. Er hebt hervor: „Dazu gehört die Verabredung, nach einem positiven Ärztetagsvotum weiterhin im Austausch zu bleiben, um gemeinsam auf eine bestmögliche Umsetzung der neuen GOÄ hinzuwirken.“

Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, betont: „Wir stehen auf dem Ärztetag vor einer wichtigen Weichenstellung auf dem Weg zu einer neuen GOÄ. Die Novelle ist seit vielen Jahren überfällig. Der jetzt vorliegende Entwurf bedeutet die Chance, endlich wieder Bewegung in den jahrelangen politischen Stillstand bei diesem Thema zu bringen. Ich freue mich, dass auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft diesen Weg mitgeht. Wir werden weiterhin im Gespräch bleiben und die Hinweise und Erfahrungen der Krankenhäuser aufgreifen.“