DIVI begrüßt Gesundheitsdatennutzungsgesetz19. Dezember 2023 v.l.: DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher, Prof. Rainer Röhrig und Prof. Uwe Janssens (Quelle: © DIVI) Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) begrüßt das Inkrafttreten des Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG). Mit dem Gesetz werde die Eigenforschung auch im Verbund von Gesundheitseinrichtungen erleichtert, was der Patientenversorgung zugute komme. „Die Nutzung der Versorgungsdaten ist gerade in der Intensiv- und Notfallmedizin von enormer Bedeutung für die Qualitätssicherung, Gesundheitsberichterstattung und Forschung“, kommentierte DIVI-Präsident Prof. Felix Walcher, Direktor der Klinik für Unfallchirurgie des Universitätsklinikums Magdeburg. „Parallel ist es in Notfall-Situationen häufig nicht möglich, eine Einwilligung zur Datennutzung einzuholen.“ Es sei gut, wichtig und richtig, dass die Bundesregierung den Empfehlungen zahlreicher Wissenschaftsorganisationen, darunter auch die DIVI, gefolgt sei, diese Forschung nun zu erleichtern. Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) wird für viele Forschungsprojekte mit den eigenen Daten keine Einwilligung mehr benötigt. Damit wird nun bundeseinheitlich geregelt, was vorher in verschiedenen Bundesländern durch Landesrecht schon möglich war. Dem gegenüber stehen Anforderungen an die Datenverarbeitung und vor allem Transparenzregeln. „Die Krankenhäuser müssen, wie alle anderen Gesundheitseinrichtungen, nun veröffentlichen, zu welchen Zwecken die Daten analysiert werden und zu welchem Erkenntnisgewinn und Nutzen sie damit beitragen. So wird Vertrauen aufgebaut und die Ängste vor der Datennutzung abgebaut“, erklärt Prof. Uwe Janssens, Generalsekretär der DIVI und langjähriger Sprecher der Sektion Ethik. „Für die Patienten wird klar erkennbar, zu welchem Erkenntnisgewinn und Nutzen sie beitragen.“ Einführung des GDNG mit Datenschutzbehörden praktikabel gestalten „Jetzt kommt es allerdings darauf an, dass die Verfahren mit den Datenschutzbehörden praktikabel und unbürokratisch, aber doch wirksam gestaltet werden“, gibt Medizininformatiker Prof. Rainer Röhrig zu bedenken. Er ist zufrieden mit der Lösung, sieht aber die Arbeit, die jetzt notwendig wird. „Daher sollten die Verfahren im Dialog mit der Wissenschaft gestaltet werden“, schlägt er vor. Mit dem GDNG wurde ein wichtiger Schritt für den Medizin- und Wissenschaftsstandort Deutschland gemacht, ist die DIVI überzeugt. „Als Fachgesellschaft wünschen wir uns, dass dies nur der erste Schritt auf dem Weg zu einer Vereinheitlichung der regulatorischen Rahmenbedingungen für Wissenschaft und Forschung ist“, fasst Präsident Walcher zusammen.
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