DIVI begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz behinderter Menschen bei pandemiebedingter Triage

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Am 28.12.2021 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Gesetzgeber für den Fall pandemiebedingter Triage „unverzüglich“ Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderungen treffen muss. Experten der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI) begrüßen das Urteil.

In einer Stellungnahme zum Urteil begrüßt die DIVI grundsätzlich, dass das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber mit seiner Entscheidung vom 28.12.2021 auffordert, zum Umgang mit einer möglichen pandemiebedingten Triage-Situation Stellung zu beziehen – auch mit Blick auf die von der DIVI immer wieder geforderte Rechtssicherheit für die handelnden Akteure in dilemmatischen Entscheidungssituationen.

Das Bundesverfassungsgericht würde bestätigen, dass die DIVI Empfehlungen „Entscheidungen über die Zuteilung intensivmedizinischer Ressourcen im Kontext der COVID-19-Pandemie“ verfassungskonform seien – und zwar insbesondere auch hinsichtlich des Kriteriums der klinischen Erfolgsaussicht, heißt es von den Hauptautoren der Leitlinie Uwe Janssens, Georg Marckmann, Jan Schildmann und Jochen Taupitz.

„Die DIVI ist uneingeschränkt, so wie das Bundesverfassungsgericht, der Meinung, dass eine Priorisierung aufgrund des Gleichheitsgebots nicht vertretbar nur innerhalb der Gruppe der COVID-19-Erkrankten und nicht zulässig aufgrund des kalendarischen Alters, aufgrund sozialer Merkmale oder aufgrund bestimmter Grunderkrankungen oder Behinderungen und auch nicht aufgrund des SARS-CoV-2-Impfstatus ist“, kommentieren die DIVI-Experten.

Die DIVI hat in Kooperation mit anderen Fachgesellschaften Fortbildungen in Form von Webinaren zur praktischen Umsetzung auch in großen Onlineformaten organisiert, um die sachgemäße Anwendung der Empfehlungen zu unterstützen. Auch zukünftig würden sich die Fachgesellschaften intensiv in der Aus-, Fort- und Weiterbildung bezüglich dieses Themas engagieren, schreibt die DIVI. Insofern begrüßt die DIVI, dass das Bundesverfassungsgericht spezifische Vorgaben für die Aus- und Weiterbildung in der Medizin und Pflege und insbesondere des intensivmedizinischen Personals anregt, um auf eine Vermeidung von Benachteiligungen wegen Behinderung und/oder chronischen Erkrankungen in einer Triage-Situation hinzuwirken.

Die DIVI wird laut eigenen Aussagen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sorgfältig dahingehend überprüfen, inwieweit weitere Präzisierungen ihrer Empfehlungen notwendig seien. Zudem ist die Fachgesellschaft der Auffassung, dass Ihre Empfehlungen eine solide Grundlage für die zukünftigen rechtlichen Vorgaben durch den Gesetzgeber bieten.