DIVI fordert zügige Umsetzung von Maßnahmen zur Erhöhung der Spenderbereitschaft

Prof. Uwe Janssens (li., Foto: © Thomas Weiland) und Prof. Klaus Hahnenkamp (Foto: © Universitätsmedizin Greifswald)

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) bedauert, dass die Änderung der Gesetzgebung zur Organ- und Gewebespende – weg von einer aktiven Zustimmung hin zu einer doppelten Widerspruchslösung – vom Bundestag abgelehnt wurde.

„Wir akzeptieren diese doch sehr eindeutig ausgefallene Entscheidung der Abgeordneten“, sagt DIVI-Präsident Prof. Uwe Janssens, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. „Gleichzeitig nehmen wir nach dem gestrigen Tag aber wohlwollend zur Kenntnis, dass fast alle Rednerinnen und Redner im Bundestag betont haben, die Zahl der Organspender in Deutschland erhöhen zu wollen.“ So fordert die DIVI, den verabschiedeten Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft jetzt zügig zu konkretisieren und Taten folgen zu lassen.

„Ja, wäre für die Widerspruchslösung abgestimmt worden, wäre sicherlich das gesamte Verfahren im Prozess der Organ- und Gewebespende vereinfacht worden“, ist sich Prof. Klaus Hahnenkamp, Direktor der Klinik für Anästhesiologie der Universitätsmedizin Greifswald und Sprecher der Sektion Organspende und Organtransplantation der DIVI sicher. „Aber wir sind so weit wie nie zuvor! Es liegen zahlreiche Lösungen in den Schubladen – die gilt es jetzt hervorzuholen und gemeinsam mit der Politik umzusetzen.“

Umsetzung des Initiativplans Organspende und der Richtlinie zur Spendererkennung

Hahnenkamp denkt hier vor allem an den im Sommer 2019 vereinbarten „Gemeinschaftlichen Initiativplan Organspende“. Dieser enthält Empfehlungen für den Bereich der Entnahmekrankenhäuser, der Transplantationsbeauftragten und der Aufklärungsarbeit. Der Plan ergänzt und unterstützt das seit dem 1. April 2019 geltende Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende. „Gleichzeitig haben wir gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK) eine neue Richtlinie zur Spender–erkennung fertig erarbeitet“, so Hahnenkamp.

Die gelebte Praxis in der Intensivmedizin der vergangenen Jahre habe den Organspendewillen im Zusammenhang mit Patientenverfügungen und Patientenautonomie vermutlich in den Hintergrund gedrängt und eventuell unbewusst eine abnehmende Anzahl an Organspenden zur Folge gehabt, heißt es seitens der DIVI. In der neu gefassten Richtlinie zur ärztlichen Beurteilung nach §9aAbs. 2 Nr. 1 TPG (RL BÄK Spendererkennung) wurde deshalb unter der Führung und Mitwirkung von Intensivmedizinern der DIVI diesem Umstand Rechnung getragen. Sie muss jetzt nur noch vom Bundesministerium für Gesundheit freigegeben werden. DIVI-Sektionssprecher Hahnenkamp ist sich sicher: „Die Richtlinie zur Spendererkennung könnte innerhalb von drei Monaten umgesetzt werden. Damit ließe sich die Zahl der Organspender sicherlich erhöhen.“ 2019 war die Zahl der Spender weiter gesunken – ein Trend, der seit 2010 anhält.

DIVI fordert zügiges Handeln

„Wir fordern die Politik entsprechend auf, zügig zu handeln!“, betont DIVI-Präsident Janssens. „Das beschlossene Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft von Grünen-Chefin Annalena Baerbock muss JETZT konkretisiert und konvertiert werden.“ Sektionssprecher Hahnenkamp ergänzt: „Wir stehen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung, damit dieser Gesetzesentwurf an die Umstände im Krankenhaus angepasst und synchronisiert wird. Wir sehen uns als DIVI hier in der Pflicht.“

Gleichzeitig ruft die DIVI alle Bundesbürger dazu auf, sich selbstständig einen Organspendeausweis herunter zu laden oder kostenlos zu bestellen, um die eigene Meinung kurz und präzise zu dokumentieren.

Wie hätten die Intensivmediziner abgestimmt?

In einer eigenen Blitzumfrage der DIVI im vergangenen Oktober unter den mehr als 2800 Mitgliedern – mehrheitlich erfahrene Intensivmediziner, Pfleger, Therapeuten oder auch Seelsorger – sprachen sich zwei Drittel für die Einführung der Widerspruchslösung aus. Nur 20 Prozent der Menschen, die unmittelbar in den Prozess der Organentnahme eingebunden sind, votierten für die jetzt beschlossene Zustimmungslösung.